Bundestag verabschiedet Rentenpaket der Bundesregierung
Der bundestag hat das Rentenpaket der bundesregierung mit Kanzlermehrheit beschlossen. Am Freitag stimmten 319 Abgeordnete für den gesetzentwurf, 225 votierten dagegen, 53 enthielten sich.Dem Beschluss waren wochenlange Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition vorausgegangen.
Die Junge Gruppe der Union hatte eine Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus abgelehnt. Die Linksfraktion kündigte an, sich zu enthalten, um nach eigener Darstellung „die Rente von über 21 Millionen menschen in diesem Land“ zu sichern.
Verlängerung des Rentenniveaus und Begründung der Regierung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent, also das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst, über das Jahr 2025 hinaus sichern. Vorgesehen ist, die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. damit soll eine Abkopplung der Rentenentwicklung von der Lohnentwicklung bis zu diesem Zeitpunkt verhindert werden.
Die Bundesregierung begründet dies damit, dass mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken würde. Dies hätte ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge, die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.
Die sich aus der Verlängerung der Haltelinie ergebenden Mehrkosten der gesetzlichen Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden. Auf diese Weise sollen Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden werden.
Ausweitung der Mütterrente und Kindererziehungszeiten
Ein weiterer Bestandteil des Rentenpakets ist die Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Ziel ist es, für die Rente anrechnungsfähige Kindererziehungszeiten auszuweiten und eine vollständige Gleichstellung zu erreichen.Für alle Kinder sollen unabhängig vom Geburtsjahr drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden.
Für vor 1992 geborene Kinder wird die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die daraus entstehenden Mehrkosten sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.
Erleichterte Rückkehr in den Beruf nach erreichen der Regelaltersgrenze
Das Gesetz sieht zudem Erleichterungen für Personen vor, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren möchten. Für diesen Personenkreis soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgehoben werden.
Damit sollen in diesen Fällen, auch wiederholt, sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse möglich werden.
Folgen ohne Verlängerung der Haltelinie
Nach Darstellung der Bundesregierung hätte ein Auslaufen der Haltelinie beim Rentenniveau zur Folge, dass aufgrund der geltenden Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden.
In diesem Fall müsste der Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann nach Einschätzung der Regierung nicht mehr gegeben.











