Bundestag lehnt Neuauszählung der Bundestagswahl ab
Am Donnerstag hat sich der Bundestag gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl ausgesprochen. 427 Abgeordnete stimmten für die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, eine Neuauszählung abzulehnen, 129 stimmten dagegen.Eine Person enthielt sich.
Im Wahlprüfungsausschuss hatten sich zuvor Union, SPD, Grüne und Linke gegen eine neuauszählung ausgesprochen, die AfD hatte sie unterstützt.
Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht
Knappes Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde
Anlass der Abstimmung waren zwei Einsprüche gegen das wahlergebnis des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei war bei der Bundestagswahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Für einen Einzug in den Bundestag fehlten 9.529 Stimmen.
Prüfung der Wahleinsprüche
Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller erklärte im Bundestag, das BSW habe etwa 20 Wahleinsprüche substantiell vorgetragen.Diese bezögen sich auf 95.109 Wahlbezirke. „Kein einziger dieser circa 20 Einzelvorträge hat sich bei Überprüfung erwiesen. In der Regel ist genau das Gegenteil herausgekommen“, sagte Müller.
Fabian Jacobi von der AfD-Fraktion trug die Argumente des BSW vor. Demnach sei es vorgekommen, dass für das Bündnis Sahra Wagenknecht abgegebene Stimmen versehentlich für die Partei Bündnis Deutschland gezählt worden seien. Das möge so sein oder auch nicht, sagte Jacobi. Die vorgetragenen Umstände legten es nahe, dass es so sein könnte. Derzeit wisse man dies aber nicht. Diese Ungewissheit lasse sich nur durch eine Nachzählung ausräumen.
Ergebnisse der Nachprüfungen
Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner dankte den Landeswahlleitern für die „umfangreiche Fleißarbeit“ und verwies auf Ergebnisse von Nachprüfungen. Dass dem BSW nach Veröffentlichung des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses weitere Stimmen zugerechnet worden seien, habe selten an Verwechslungen gelegen. Wo solche Verwechslungen aufgedeckt wurden, seien sie korrigiert worden.
Stattdessen habe es andere Gründe gegeben. In einem Wahllokal seien Briefwahlunterlagen mit Stimmen für alle Parteien gefunden worden, weshalb auch das BSW mehr Stimmen erhalten habe. Manchmal seien in der Schnellmeldung versehentlich falsche Zahlen übermittelt worden, auch das sei korrigiert worden. In einem Wahllokal habe das wahlergebnis aus technischen Gründen nicht erfasst werden können. Dort habe es dann für alle Parteien, nicht nur für das BSW, mehr Stimmen gegeben.
Fechner betonte, entscheidend sei, dass nicht „ins Blaue hinein“ auf Basis von Vermutungen oder bloßen Möglichkeiten eine Neuauszählung vorgenommen werden könne.Das Bundesverfassungsgericht habe dies in seinem Urteil zur Wahl in Berlin klar gestellt.











