Philipp Amthor unterstützt Vorschlag zur Einbindung von Bürgergeldempfängern
Philipp Amthor, Staatssekretär im Ministerium für Digitales und Mitglied der CDU, hat den Vorschlag des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, begrüßt. Schulze hatte angeregt, Bürgergeldempfänger, die dazu in der Lage sind, für kommunale Aufgaben heranzuziehen.Gerechtigkeitsaspekt betont
Amthor äußerte sich dazu in der Sendung "Frühstart" von RTL und ntv. Er betonte, dass es eine Frage der Gerechtigkeit sei, darüber zu sprechen, dass diejenigen, die arbeiten können und etwas zum Sozialstaat beitragen können, dies auch tun solltenPhilipp Amthor, Staatssekretär im Ministerium für Digitales und Mitglied der CDU, hat den Vorschlag des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, unterstützt. schulze hatte angeregt, Bürgergeldempfänger, die dazu in der Lage sind, für kommunale Aufgaben heranzuziehen.
Amthor betonte in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv,dass es eine Frage der Gerechtigkeit sei,darüber zu sprechen,dass diejenigen,die arbeiten können und etwas zum Sozialstaat beitragen können,dies auch tun sollten. Er fügte hinzu,dass diese Diskussion Teil einer umfassenderen Debatte über die Reform und Zukunft des Bürgergeldes sei. Das Konzept der „Neuen Grundsicherung“ ziele darauf ab, den Sozialstaat zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle, die dazu in der Lage sind, einen Beitrag leisten.Nach Artikel 12 des Grundgesetzes darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, mit Ausnahmen für gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehungen und allgemeine öffentliche Dienstpflichten. Bürgergeldempfänger können jedoch nach Paragraf 16d SGB II zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.Die Teilnahme daran gilt als Mitwirkungspflicht und kann bei Nichtbefolgung mit einer Kürzung des Bürgergeldes sanktioniert werden.
Eine strengere Arbeitspflicht hatte zuvor die AfD-Bundestagsfraktion vorgeschlagen. Im Oktober 2023 regte sie an, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollen.











