Friedrichsthal

Stadtrat berät über Schule, Parkfläche und Hallenbad

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Das Wappen der Stadt am Rathaus wurde überarbeitet
Das Wappen der Stadt am Rathaus wurde überarbeitet | Bild: Stadt Friedrichsthal

Der Stadtrat Friedrichsthal kommt am Mittwoch, 28. Oktober, um 17 Uhr im Festsaal des Rathauses zusammen. Im öffentlichen Teil geht es unter anderem um den Neubau einer Ganztagsbetreuung an der Bismarckschule, die Multifunktionsfläche in Bildstock und die Sanierung des Hallenbads.

Bismarckschule: Ganztagsbetreuung

Nach Angaben der Verwaltung besteht seit dem 1. August 2026 ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert, bis im Schuljahr 2029/30 die Klassen 1 bis 4 erfasst sind.

Für einen Erweiterungsbau an der Bismarckschule liegen Planungen bis zur Leistungsphase 3 vor. Dafür und für das EU-weite Vergabeverfahren wurden laut Vorlage seit 2024 knapp 100.000 Euro ausgegeben. Im Wirtschaftsplan des Immobilienbetriebs sind demnach über 500.000 Euro für weitere Planungsaufträge bereitgestellt.

Im nichtöffentlichen Teil der September-Stadtratssitzung stimmte der Stadtrat den anstehenden Auftragsvergaben nicht zu. Bei einer Stimmengleichheit gilt ein Antrag nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) als abgelehnt. Die Verwaltung sieht deshalb die Gefahr, dass der Rechtsanspruch am Standort nicht fristgerecht erfüllt werden kann. Sie schlägt vor, das Projekt „uneingeschränkt fortzusetzen“. In der Sitzung sollen externe Vertreter für Fragen zum Bedarf an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen.

Bildstock: Multifunktionsfläche am Marktplatz

Der Stadtrat hatte am 30. September mehrheitlich beschlossen, die zum Parken freigegebene Multifunktionsfläche am Marktplatz Bildstock zu befestigen. Die Verwaltung sollte die nötigen Maßnahmen und Mittel ermitteln und für 2027 in den Haushalt einstellen. Finanziert werden soll aus Eigenmitteln und/oder Mitteln des Infrastruktursondervermögens des Landes.

Die Verwaltung fragte beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport nach, ob die Maßnahme nach der LuKIFG-Richtlinie förderfähig ist. Das Ministerium antwortete, ein isolierter Standard-Parkplatz sei im Rahmen der Förderbereiche „eher schwer zu rechtfertigen“. Besser begründen lasse sich ein Vorhaben, wenn die Parkplätze an förderfähige kommunale Infrastruktur gekoppelt sind, etwa als Park-and-Ride-Anlage, mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge oder in Verbindung mit Entsiegelung und Begrünung. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 50.000 Euro.

Die Städtebauförderung steht einer baulichen Veränderung nach Angaben der Verwaltung nicht mehr im Weg, weil die Zweckbindungsfrist abgelaufen ist. Eine weitere Förderung nur für einen Parkplatz komme laut einem Schreiben der Bewilligungsstelle vom 25. August 2025 aber nicht in Frage.

Die Verwaltung legt dem Stadtrat zwei Beschlussvorschläge vor, über die in der Sitzung beraten und abgestimmt werden soll:

  • Variante 1 sieht vor, die Parkfläche möglichst kurzfristig und ohne weitere Förderung herzustellen. Dafür sollen 200.000 Euro in den Haushalt 2027 eingestellt werden. Die Verwaltung soll mindestens zwei Gestaltungsvorschläge vorlegen, der Eisstand soll am aktuellen Standort bleiben.
  • Variante 2 beauftragt die Verwaltung, ein förderfähiges Konzept für die Aufwertung der Fläche zu erarbeiten. Sobald Konzept, Förderfähigkeit und Gesamtkosten feststehen, sollen die Gremien erneut befasst werden. Eingeplant würde das Vorhaben dann im Haushalt 2028.

Hallenbad: Sanierung und Fördermittel (TOP 5)

Die Stadt hatte nach dem Ratsbeschluss vom 29. April 2026 erneut einen Antrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. Am 28. September teilte der Bund mit, dass das Projekt nicht berücksichtigt wird. Laut Mitteilung wurden über 900 Projektskizzen eingereicht, 195 Vorhaben wählte der Haushaltsausschuss des Bundestages bei 250 Millionen Euro Haushaltsmitteln aus. Als Grund für die Ablehnung nannte der Bund, das Vorhaben verfehle die energetischen Mindeststandards des Aufrufs. Für dieses Jahr stehen weitere 333 Millionen Euro bereit, ein neuer Projektaufruf wird voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht.

Die Verwaltung will die Mindestanforderungen künftig erfüllen. Dafür soll ein Fachbüro die notwendigen Maßnahmen und Kosten für eine Sanierung auf Effizienzstandard 40 ermitteln. Das Gutachten kann nach Angaben der Verwaltung als energetische Gebäudeanalyse über die EMS-Förderung finanziert werden. Sie empfiehlt, die FAMIS zu beauftragen, die schon die bisherige Sanierung begleitet hat. Mit dem Gutachten habe ein neuer Antrag laut Verwaltung „wesentlich höhere Bewilligungschancen“.

Die SKS-Förderquote beträgt 75 Prozent. Einen Teil der übrigen 25 Prozent könnte die Stadt über den Sondertopf „Schwimmbäder“ (113,5 Millionen Euro) aus den LuKIFG-Mitteln decken. Friedrichsthal stehen dort laut Verwaltung zusätzliche Gelder zu, weil das Stadtbad in der Liste der erhaltenswerten Schwimmbäder geführt wird. Rechnerisch ergeben sich 60 Prozent, die Richtlinie deckelt die Quote auf 55 Prozent, bezogen auf einen Bedarf von höchstens 11,35 Millionen Euro. Eine belastbare Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Das Ministerium prüft die Zuschläge erst nach konkreter Anmeldung der Maßnahme.

Der Stadtrat soll zwei Beschlüsse fassen. Zum einen soll die Verwaltung ein Angebot für das Gutachten einholen, das als Grundlage für eine künftige SKS-Teilnahme und den Abruf von LuKIFG-Mitteln dient. Zum anderen soll sie beim Land eine Förderung nach dem Schwimmbadsanierungsprogramm mit einer Quote von 55 Prozent beantragen und parallel eine erneute SKS-Bewerbung vorbereiten. Den verbleibenden Eigenanteil sollen kommunale LuKIFG-Mittel decken.

Der öffentliche Teil der Sitzung findet am 28. Oktober 2026, um 17 Uhr in den Festsaal des Rathauses, Schmidtbornstraße 12a, statt. Die Sitzung kann ohne Anmeldung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden.

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