Bundestag beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz
Der Bundestag hat entschieden, den Wolf als „jagdbare Tierart“ in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen von union, SPD und afd angenommen. Grüne und Linke stimmten dagegen.
Regelungen zur Jagdzeit und Erhaltungszustand
Die Jagdzeit ist vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Die Bundesländer und zuständigen Behörden müssen Managementpläne erstellen, um den Umfang der Jagd zu regeln.Dabei muss ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation gewährleistet bleiben.
Sonderregelungen für die Alpenregion
in der Alpenregion,wo nur wenige Wölfe leben und kein günstiger Erhaltungszustand besteht,soll die Jagd dennoch möglich sein. weidegebiete können ausgewiesen werden, in denen Schutzmaßnahmen wie Zäune als unzumutbar erklärt werden, etwa auf schwer einzuzäunenden Almwiesen.
umgang mit „Problemwölfen“
Das Gesetz erleichtert auch den Umgang mit sogenannten „Problemwölfen“, die sich auffällig verhalten und Weidetiere angreifen. Diese Wölfe können künftig leichter erlegt werden.
Hintergrund und Konfliktpotenzial
Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland wird als Erfolg der Artenschutzpolitik gewertet. Mit der ausbreitung steigt jedoch auch das Konfliktpotenzial. Im Jahr 2024 wurden laut Bundesregierung bei etwa 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt. Die Ausgaben für herdenschutzmaßnahmen beliefen sich auf rund 23,4 Millionen Euro, zuzüglich etwa 780.000 Euro für Ausgleichszahlungen.











