deutscher Kinderschutzbund begrüßt Reform zur Vaterschaftsanfechtung
Der Deutsche Kinderschutzbund hat die entscheidung des Bundestages begrüßt, die es leiblichen Vätern erleichtert, die Vaterschaft eines nicht leiblichen Vaters anzufechten.
Klarheit und Stabilität für Kinder
„Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit,Stabilität und rechtssichere Verhältnisse“,sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein dem „redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Gesetzentwurf greife die Vorgaben des bundesverfassungsgerichts auf und enthalte sinnvolle Ansätze, wie die stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls und Erleichterungen bei einvernehmlichen Lösungen.
Kritik an einzelnen Regelungen
Grein äußerte jedoch auch Kritik an bestimmten regelungen, insbesondere an der „zweiten Chance“ für leibliche Väter. „Auch wenn diese Option verfassungsrechtlich begründet ist, bleibt es aus unserer Sicht unbefriedigend, dass das Recht des Kindes auf Rechtssicherheit und verlässliche Eltern-Kind-Zuordnungen hier hinter den Rechten des leiblichen Vaters zurücktreten soll“, so Grein.
Neue Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
Mit der Reform kann der leibliche Vater die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Eine weitere Regelung soll einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Hat der leibliche Vater bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt, kann kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
Mitspracherecht des Kindes
Erweitert wird zudem das mitspracherecht des betroffenen Kindes.Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.











