Einleitung
Nordrhein-Westfalen hält im Streit um die Beamtenbesoldung am fiktiven partnereinkommen fest, erwägt jedoch mögliche Anpassungen. Dies erklärte NRW-finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) gegenüber der „Neuen Westfälischen“.
hauptteil
Optendrenk betonte, dass ein Großteil der Bundesländer ein fiktives Ehegatteneinkommen anrechnet. Das Problem liege nicht in dieser Praxis selbst, sondern in der damit verbundenen Antragstellung, wie ein Gutachten aufzeigt. Seit 2024 rechnet NRW bei der Besoldung ein fiktives Partnereinkommen von 538 Euro an. Dies führt dazu, dass Beamte auf dem Papier mehr Geld haben, tatsächlich jedoch nicht.In Ausnahmefällen,in denen Beamte nicht in einer Ehe oder partnerschaft mit weiterem einkommen leben,müssen sie in den meisten Bundesländern Widerspruch einlegen. In NRW hingegen können sie einen Antrag stellen, was laut Optendrenk als soziale Komponente betrachtet wird.
hintergrund
Optendrenk erklärte, dass geprüft werde, ob diese Antragstellung in einer Novelle beibehalten wird. Er betonte, dass sich die Lebenswirklichkeit der Menschen nicht verändert habe. In der Regel lebten Menschen nicht allein, sondern mit anderen zusammen, die ebenfalls ein Einkommen haben. Experten hatten das Gesetz in seiner aktuellen Form während einer Anhörung im NRW-Landtag als verfassungswidrig eingestuft.











