Entscheidung des BAMF zu Integrationskursen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat beschlossen, im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Diese Entscheidung hat auch im Saarland weitreichende Auswirkungen.Betroffene Gruppen
Von der Entscheidung betroffen sind Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürgerinnen und -bürger ohne unmittelbaren Rechtsanspruch.Reaktionen im Saarland
Die Arbeitskammer des Saarlandes sieht in diesem Schritt eine Gefährdung der Arbeitsmarktintegration. Langfristig könnte dies auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt beeinträchtigenKeine weiteren freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat beschlossen, im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Diese Entscheidung betrifft im Saarland Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürgerinnen und -bürger ohne unmittelbaren Rechtsanspruch.
Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Gesellschaft
Laut der arbeitskammer des Saarlandes gefährdet dieser Schritt die Arbeitsmarktintegration und langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, betont: „Sprache ist der Schlüssel zu Integration, Arbeitsmarktteilhabe und gesellschaftlicher Mitwirkung.“ Die Aussetzung der Kurse könne kurzfristig Haushaltsmittel sparen, jedoch langfristig höhere soziale und ökonomische Folgekosten verursachen.
Herausforderungen für Kommunen und Träger
Die Maßnahme führt zu längeren Unterstützungszeiträumen und zusätzlichen Belastungen für Kommunen und soziale Träger. Besonders betroffen sind vulnerable Gruppen wie Kinder und Frauen.Die Arbeitskammer kritisiert, dass die Einsparungen bei Sprach- und Integrationskursen wirtschaftlich kurzsichtig seien.
Politische Hintergründe und Kritik
Hintergrund der Entscheidung sind politische Überlegungen, Integrations- und Deutschkurse stärker auf Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive zu konzentrieren. Innerhalb der Koalition ist dieser Kurs umstritten. Die Arbeitskammer warnt, dass Integration häufig die Voraussetzung für eine stabile Bleibeperspektive sei.
Folgen für Träger und Kursangebote
Die Kürzungen gefährden das Gesamtangebot der Integrationskurse, selbst für Zugewanderte mit Rechtsanspruch.Rund 53 Prozent der Teilnehmenden nehmen freiwillig an den Kursen teil. Der Wegfall dieser Gruppe könnte vielerorts die mindestteilnehmerzahlen unterschreiten, was zu Kursausfällen und wirtschaftlichem Druck auf Bildungsträger führt.
Warnung vor gesellschaftlichen Spannungen
Die Arbeitskammer warnt vor gesellschaftlichen Spannungen, wenn bestimmten Gruppen der Zugang zu Integrationsangeboten verwehrt bleibt. Otto betont: „Integration darf nicht vom Kassenstand abhängen. sie ist eine Daueraufgabe und ein gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.“










