Einleitung
Der Vorschlag von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger einzuführen, stößt im Bundesarbeitsministerium auf Skepsis. Eine Sprecherin des Ministeriums äußerte sich dazu in der „Bild“-Zeitung.
Hauptteil
Die sprecherin erklärte, dass Arbeitsgelegenheiten tagesstrukturen stabilisieren und die Mitwirkungsbereitschaft fördern könnten. Entscheidend sei jedoch, dass diese Maßnahmen zeitlich befristet, individuell begründet und in eine weiterführende Integrationsstrategie eingebettet sind.Die konkrete Umsetzung liege im ermessen der Jobcenter vor Ort.
ein weiterer Punkt, den die Sprecherin ansprach, sind die Kosten. Die Bereitstellung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten sei mit hohen Kosten und einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Diese entstünden zusätzlich zu den weiterlaufenden Regelleistungen. Vorrangiges Ziel müsse es sein, Bürgergeldbeziehende in reguläre Beschäftigung zu integrieren.
Sven Schulze verteidigte seinen Vorstoß und betonte, dass eine Arbeitspflicht möglich und notwendig sei. Er kündigte an, in Sachsen-Anhalt einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen.Schulze kritisierte das Bundesarbeitsministerium und erklärte, dass der bürokratische Aufwand verhältnismäßig klein sei.
Hintergrund
Nach Artikel 12 des Grundgesetzes darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, mit Ausnahme gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehungen und allgemeiner öffentlicher Dienstpflichten.Bürgergeldempfänger können jedoch nach Paragraf 16d SGB II zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden,um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Die Teilnahme gilt als Mitwirkungspflicht und kann mit Kürzungen des Bürgergeldes sanktioniert werden.
Eine strengere Arbeitspflicht wurde zuvor von der AfD-Bundestagsfraktion vorgeschlagen. Im Oktober 2023 regte sie an, dass Arbeitslosengeldempfänger, die „Bürgerarbeit“ verweigern, statt Barmitteln nur noch Sachdienstleistungen erhalten sollen.











