Bundeswirtschaftsministerium plant Einschränkungen beim Einspeisevorrang
das Bundeswirtschaftsministerium plant, zentrale Elemente des Ausbaus erneuerbarer Energien infrage zu stellen. Laut einem Bericht von „Tagesspiegel Background“ soll mit einem „Netzpaket“ der Einspeise- und Anschlussvorrang für erneuerbare Energien im Stromnetz eingeschränkt werden.Diese Maßnahmen sind parallel zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geplant.
Geplante Änderungen und Auswirkungen
Neue Windkraft- und Solaranlagen sollen nicht mehr „unverzüglich“ angeschlossen werden. Falls im Vorjahr mehr als drei Prozent des Stroms aus Erneuerbaren abgeregelt wurden, sollen Betreiber neuer Anlagen bis zu zehn Jahre auf Entschädigungen verzichten. Eine Abregelungsquote von drei Prozent ist in vielen Regionen bereits üblich. Abregelungen erfolgen, um das Netz stabil zu halten, indem überschüssiger Strom nicht eingespeist wird.
Verteilnetzbetreiber sollen eigene Anschlussverfahren für Anlagen ab 135 Kilowatt festlegen dürfen. In Deutschland gibt es über 800 Verteilnetzbetreiber, was den Anschluss neuer Anlagen verlangsamen könnte. Der bisherige einheitliche Anschlussvorrang für Erneuerbare gegenüber fossilen Energien könnte damit entfallen. Das Ministerium äußerte sich nicht zu möglichen Änderungen beim Einspeise- und Anschlussvorrang.
Kritik von Energiegenossenschaften
Vertreter der mehr als 1.000 Energiegenossenschaften in Deutschland kritisieren die Pläne. Jan Holthaus, Vorstand des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV), betonte die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen für Investitionen in Solar-, wind- und Bioenergie. Ohne klare Regelungen zur Refinanzierung und sicheren Netzzugang würden Investitionen und die Akzeptanz der Energiewende ausgebremst.











