Beginn der Brut- und Setzzeit im Saarland
Am 1. März 2026 beginnt im Saarland die gesetzlich geregelte Brut- und Setzzeit. Ab diesem Datum sind Rückschnitt- und Rodungsarbeiten an Hecken,gehölzen und Bäumen nur noch stark eingeschränkt möglich. Die stadt Völklingen fordert Grundstückseigentümer auf, notwendige Pflege- und Rodungsarbeiten rechtzeitig abzuschließen.
Maßnahmen zur Reduzierung von Wildschweinen
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen,Rückzugsräume für wildschweine in Wohngebieten zu verringern. Die Stadt Völklingen führt derzeit entsprechende Arbeiten auf städtischen Flächen durch, um die Tiere schrittweise aus den Siedlungsbereichen in den Wald zu verdrängen.
Rechtliche Hinweise und Artenschutz
Bewuchs, der in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt oder diesen gefährdet, kann ordnungsrechtliche Maßnahmen durch die Ortspolizeibehörde nach sich ziehen. Die Stadt weist darauf hin, dass unterlassene Pflege- und Rodungsmaßnahmen nicht pauschal durch artenschutz oder Bewohnung durch Tiere gerechtfertigt werden können. Artenschutzrechtliche Belange sind im Einzelfall zu prüfen. Ein dauerhaft ungepflegter oder naturschutzrechtlich relevanter Bewuchs kann baurechtliche Einschränkungen nach sich ziehen, die die Nutzung oder Entwicklung eines Grundstücks betreffen können.
Appell der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung setzt auf das gemeinsame Engagement von Stadt und Bürgerschaft. Oberbürgermeister Stephan Tautz betont: „Wer sein Grundstück rechtzeitig pflegt, handelt nicht nur im Sinne der Allgemeinheit, sondern bewahrt sich auch eigene Handlungsspielräume. Unser Ziel ist es, Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen – weder mit Wildschweinen noch mit dem Baurecht.“







