Bundesregierung lehnt Entschädigungen für ausgefallene Bahn-Nebenleistungen ab
Die Bundesregierung will Bahnreisenden auch künftig keine Entschädigung gewähren, wenn Nebenleistungen wie WLAN im Zug oder das Bordrestaurant ausfallen. Eine entsprechende Forderung der Bundesländer weist sie zurück. Das berichtet die „Rheinische Post“ in ihrer Dienstagsausgabe.
Begründung der Bundesregierung
Nebenleistungen nicht Teil der Beförderungsleistung
Nach einer Stellungnahme der Bundesregierung, aus der die Zeitung zitiert, sind solche Nebenleistungen nicht Teil der Beförderungsleistung, „die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben“. Das Angebot erbringe die Bahn „freiwillig“,erklärte der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) aus dem Bundesverkehrsministerium.
Forderung des Bundesrates
Ausweitung der Fahrgastrechte angeregt
Der Bundesrat hatte unlängst gefordert, bei der nächsten novellierung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob auch Fahrgastrechte „für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder bordrestaurant aufgenommen werden können“.
Haltung der Bundesregierung zu neuen Ansprüchen
Die Bundesregierung erkennt nach eigenen Angaben das Bedürfnis der Reisenden an. „Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im eisenbahnbereich ist nicht geplant“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Entschädigungsansprüche für ausgefallene Nebenleistungen im Bahnverkehr sollen damit nicht eingeführt werden.











