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Home Saarland Regionalverband Saarbrücken Saarbrücken

Landeshauptstadt hat Fahrradstraße Hohenzollernstraße fertiggestellt

by Redaktion
19. Dezember 2025
in Saarbrücken
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Aktuelles aus Saarbrücken

Aktuelle Nachrichten aus Saarbrücken | Bild: Landeshauptstadt Saarbrücken

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Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat die Arbeiten zur Umgestaltung der Hohenzollernstraße zu einer Fahrradstraße weitgehend abgeschlossen

Zuletzt ist am Donnerstag,18. Dezember, die Ampelanlage am Verkehrsknoten Hohenzollernstraße/Malstatter Straße wieder in Betrieb genommen worden. Damit steht die Hohenzollernstraße wieder vollständig allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Witterungsbedingt konnten bislang noch nicht alle radwegmarkierungen aufgebracht werden. Diese will die Landeshauptstadt im Frühjahr 2026 ergänzen.

Radachse zwischen Universität des Saarlandes und htw saar

Die hohenzollernstraße ist rund 1.300 metre lang und bildet die Radachse zwischen der Wilhelm-heinrich-Brücke, der westspangenbrücke und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar). Gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) handelt es sich bei der Strecke um eine Radhauptverbindung in Saarbrücken.

Hierzupassend

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Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt erklärte, mit dem Abschluss des zweiten Bauabschnitts habe die Landeshauptstadt einen weiteren Teil der Radachse zwischen der Universität des Saarlandes und der htw saar ergänzt. Die Maßnahme erweitere das innerstädtische Radwegenetz, erhöhe die Verkehrssicherheit und mache das Fahrradfahren in Saarbrücken attraktiver.

Umgestaltung der Hohenzollernstraße

Barrierefreie Kreuzungen und Erhalt des Baumbestands

der zweite Bauabschnitt erstreckte sich von der Roonstraße bis zur malstatter Straße. In diesem Bereich hat die Landeshauptstadt sämtliche relevanten Kreuzungen für Fußgängerinnen und Fußgänger barrierefrei umgebaut.Die Gehwege an den Querungen zur Hohenzollernstraße wurden bis zur Fahrbahn erweitert und an die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten sowie sehbehinderten Menschen angepasst. Bei der Umsetzung der Arbeiten wurde der alte Baumbestand berücksichtigt.

Infrastruktur für Fuß- und Radverkehr

Die Parkplätze entlang der Straße wurden mit einem zusätzlichen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn hin ausgestattet. Zwischen der Kamekestraße und der Alvenslebenstraße ist ein Übergang für Fußgängerinnen und Fußgänger in richtung htw saar geschaffen worden. Zudem wurden abschnittsweise Gehwege und Baumeinfassungen instand gesetzt und ein teil der Straßenbeleuchtung erneuert.zur Verfügung stehen nun insgesamt 45 Radabstellanlagen.

Neben den Verkehrszeichen „Fahrradstraße – Anlieger frei“ sollen noch großflächige Fahrradstraßen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht werden. Die Kosten für die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt liegen bei rund zwei Millionen Euro.

Neue Verkehrsregelung in der Hohenzollernstraße

Die Einfahrt in die Hohenzollernstraße ist künftig von der Roonstraße und von der Malstatter Straße aus nur noch für den Radverkehr möglich. An diesen beiden Stellen wird die Hohenzollernstraße als Einbahnstraße ausgeschildert.

Die Zufahrt zur Hohenzollernstraße für den Kfz-Verkehr erfolgt künftig über die Heuduckstraße und die vier Nebenstraßen Gärtnerstraße, Werderstraße, goebenstraße und Kamekestraße. Dadurch soll Durchgangsverkehr in der Hohenzollernstraße vermieden werden. Der Kfz-Verkehr kann weiterhin an den Einmündungen Roonstraße und Malstatter Straße aus der Hohenzollernstraße ausfahren.

In der Hohenzollernstraße selbst läuft der Verkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer weiterhin in beide Fahrtrichtungen. Die Einbahnstraßenregelung beschränkt sich auf die ersten Meter von der Roonstraße und der Malstatter Straße aus kommend.

Förderung durch Bund und Land

Der Umbau der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße wird zu 70 Prozent von der Nationalen Klimaschutz-Initiative des Bundes gefördert. Mit diesem Instrument fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 Projekte, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten. Darüber hinaus beteiligt sich das Saarland mit einer Förderung am Projekt.

Regelungen in der Fahrradstraße

In einer Fahrradstraße müssen sich Autos und Motorräder dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden.Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Zusätzlich dürfen Radfahrende nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Pressefotos

Pressefotos sind für redaktionelle Zwecke unter Angabe der Quelle „Landeshauptstadt Saarbrücken“ kostenfrei verfügbar.

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Tags: Saarbrücken
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