Bundesrat billigt Rentenpaket der Bundesregierung
Der Bundesrat hat das Rentenpaket der Bundesregierung verabschiedet. Die Länderkammer stimmte den Plänen am Freitag zu.
Verlängerung des Rentenniveaus und Finanzierung
Kern des Gesetzes ist die Verlängerung des derzeit geltenden Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus. Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst.
Das Gesetz sieht vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Renten von der Lohnentwicklung abkoppeln. Nach der Gesetzesbegründung würde mit der ab 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben.Die Renten würden demnach systematisch langsamer steigen als die Löhne.
Die zusätzlichen Kosten der Rentenversicherung infolge der verlängerten haltelinie sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden,um Auswirkungen auf den Beitragssatz zu vermeiden.
Ausweitung der Mütterrente und Kindererziehungszeiten
Gleichstellung aller Geburtsjahrgänge
Das Rentenpaket sieht außerdem eine Ausweitung der sogenannten Mütterrente vor. Ziel ist es, für die Rente anrechnungsfähige Kindererziehungszeiten einheitlich zu gestalten und mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder eine vollständige Gleichstellung zu erreichen, unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes.
Verlängerte Kindererziehungszeiten vor 1992
Für vor 1992 geborene Kinder wird die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.
Erleichterte Weiterbeschäftigung älterer Beschäftigter
Personen, die die regelaltersgrenze erreicht haben, soll die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Dafür soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und befristungsgesetz für diesen personenkreis aufgehoben werden. In diesen Fällen sollen damit – auch wiederholt – sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse möglich sein.
Aktivrentengesetz als Bestandteil des Pakets
Teil des Rentenpakets ist auch das vom Bundestag beschlossene Aktivrentengesetz. Durch diese Reform sollen rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei aus einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen können.











