der Polizei-Experte Markus Thiel sieht den Schuss eines Bochumer Polizisten auf ein zwölfjähriges Mädchen als durch die Eigensicherung gerechtfertigt. Das sagte der Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster dem Nachrichtenportal Watson.
einschätzung und Begründung
„Irgendwann bleibt eben nichts anderes mehr übrig, als auf kurze Distanz zu schießen“, sagte Thiel. Bei einem drohenden Messerangriff ergebe sich für die Beamten eine besondere Dringlichkeit.
Rechtliche Einordnung
Schusswaffen gegen Minderjährige
Thiel erklärte, auch das gesetzlich geregelte Verbot, Schusswaffen gegen Minderjährige anzuwenden, könne in solchen Situationen „ausgehebelt“ werden. „Auch der Dreijährige,der mit dem Messer auf sie zuläuft oder auf eine andere Person,kann ja eine Gefahrenlage darstellen“,sagte er.
Einzelfallbewertung
Die beamten seien darauf geschult, jede Situation einzeln zu bewerten. „Hier ist es wichtig zu differenzieren: Es gibt auch andere Fälle, in denen der Schusswaffengebrauch klar rechtswidrig war“, so Thiel. Im aktuellen Fall halte er den Schuss für gerechtfertigt.
hintergrund: Vorfall in Bochum
In der Nacht zum Montag hatte ein Polizist in Bochum eine Zwölfjährige in der Wohnung ihrer Mutter angeschossen. Das gehörlose Mädchen war aus einer Jugendeinrichtung ausgebrochen und als vermisst gemeldet. Laut Polizeiangaben soll sie mit zwei Messern auf die Beamten zugelaufen sein.



