Oberlandesgericht München verurteilt drei IS-Mitglieder zu Haftstrafen
Urteile wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Kriegsverbrechen
das Oberlandesgericht München hat drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Kriegsverbrechen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Angaben des Gerichts vom Dienstag erhielten die Männer Haftstrafen von neun Jahren und zehn Monaten, sieben Jahren sowie vier Jahren und sechs Monaten.
Hintergrund der Verurteilten
Die drei Männer waren Mitglieder der Liwa Jund al-Rahman, einer ursprünglich eigenständigen Rebellengruppe, die sich im Jahr 2014 dem Islamischen Staat (IS) anschloss. Einer der Angeklagten gründete und führte die Vereinigung, kontrollierte ein Ölfeld in der syrischen Provinz Deir ez-Zor und wies die Gruppe an, sich an einem Überfall auf Schiiten in Hatlah zu beteiligen. Ein weiterer Angeklagter leitete das Medienbüro und produzierte Propagandavideos. Der dritte Angeklagte führte eine Mörser-Kompanie.
Gericht weist Verteidigung zurück
Das Gericht wies die Argumentation der Angeklagten zurück, sie hätten sich in einem berechtigten Freiheitskampf befunden. Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat die lange Zeit seit den Taten, verwies jedoch auf die besondere Brutalität des Islamischen Staates. Das urteil ist noch nicht rechtskräftig.






