Bundesdrogenbeauftragter fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz
Warnung vor Vermischung von medizinischem und Freizeitkonsum
Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnt vor einer Vermischung von medizinischem Cannabis und Freizeitkonsum.Er fordert Nachbesserungen am aktuellen Cannabisgesetz. „Das jetzige Gesetz ist in sich widersprüchlich und muss deshalb nachgebessert werden“, sagte Streeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Cannabis bleibe eine Droge,deren Konsum insbesondere bei jungen Menschen unter 25 Jahren das Risiko schwerer Psychosen deutlich erhöhe.
Unterschiede zwischen Medizinalcannabis und Freizeitkonsum
Streeck betonte, dass Medizinalcannabis in der öffentlichen Debatte häufig mit freizeitkonsum gleichgesetzt werde. Dies halte er für gefährlich, da es sich um zwei völlig verschiedene Dinge handele. Viele Substanzen, die in der Klinik als Medikamente verschrieben würden, seien auf der Straße höchst gefährliche Drogen. Für medizinische Anwendungen dürften die hohen Anforderungen an Diagnosen und Verschreibungspflicht niemals aufgeweicht werden. Andernfalls werde das Vertrauen in das Gesundheitssystem geschwächt.
Forderung nach stärkerem Jugendschutz und Prävention
Streeck sprach sich für einen stärkeren jugendschutz sowie für mehr Aufklärung, Prävention und Hilfsangebote aus. Minderjährige, die beim Konsum von Cannabis auffielen, hätten früher automatisch Zugang zur Suchthilfe gehabt. Dieser Weg sei durch die Teillegalisierung weggefallen, was Streeck als echtes Problem bezeichnete.
Keine Kriminalisierung von Konsumierenden
Der CDU-Politiker mahnte, Konsumierende nicht zu kriminalisieren. Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland konsumierten regelmäßig Cannabis. Diese Menschen müssten vom Schwarzmarkt weggeführt werden,nicht durch falsche Strenge wieder dorthin zurückgedrängt werden. es gehe um Schutz und Vernunft zugleich.



