Jung bekräftigt Klimaneutralitätsziel 2045
Andreas Jung, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion (CDU), hat Forderungen aus seiner Partei widersprochen, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 aufzugeben. „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels bleibt auch Klimaschutz eine herausragende Aufgabe“, sagte Jung dem Nachrichtenportal „T-Online“. Er betonte, dass es kein Jahr her sei, seit sich die Union im Wahlprogramm und Koalitionsvertrag zur Klimaneutralität 2045 bekannt habe.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Umsetzung
Jung verwies auf die Bedeutung von Planungs- und Investitionssicherheit mit stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Gleichzeitig seien pragmatische Wege zur Umsetzung notwendig. „Das Ziel steht also, wir werden es aber nur erreichen, wenn wir Klimaschutz, wirtschaftliche stärke und sozialen Ausgleich unbedingt miteinander verbinden“, so Jung.
Kritik aus den eigenen Reihen
Zuvor hatte der CDU-Politiker Tilman Kuban die deutsche Klimaneutralität 2045 infrage gestellt. „Wenn wir bis 2045 80 Prozent schaffen, wäre das großartig“, sagte Kuban der „Welt“. Erst dann solle neu diskutiert werden, wie mit den restlichen 20 Prozent verfahren und zu welchen Kosten dies geschehen solle.
Am Montag bekräftigte Kuban seine Forderung. „Wir laufen Gefahr,unser Land zu deindustrialisieren – und damit nicht nur Arbeitsplätze in der Wirtschaft zu verlieren,sondern auch den Zusammenhalt Europas“,sagte Kuban zu „T-Online“. Von vielen Kollegen aus Frankreich, Polen und anderen osteuropäischen Ländern werde sogar das Klimaziel 2050 infrage gestellt – an Klimaneutralität 2045 denke dort niemand. Klima- und Industriepolitik müssten pragmatisch und realistisch zusammen gedacht werden.
Rechtliche vorgaben zur Klimaneutralität
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 in seinem Klimaurteil eine Pflicht zur Herstellung von Klimaneutralität aus Artikel 20a des Grundgesetzes abgeleitet. Deutschland steht nach Ansicht des Gerichts ein CO2-Budget zur Verfügung, das sich am Pariser Klimaabkommen orientiert und nicht überschritten werden soll. Nach 2045 dürfte demnach nur dann CO2 ausgestoßen werden, wenn noch ein Rest des Budgets übrig ist. Dafür wären jedoch zuvor drastische CO2-Einsparungen notwendig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil gegen die Schweiz 2024 ebenfalls einen Budget-Ansatz gewählt.