Rechtsgrundlagen der Änderungssatzung
Die 9.Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde quierschied für das Friedhofswesen wurde auf Grundlage des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997,zuletzt geändert durch artikel 3 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer vorschriften vom 4. dezember 2024, sowie der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Änderungsgesetzes vom 12. Dezember 2023, erlassen. Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied hat die Änderungssatzung am 18. September 2025 beschlossen.
Änderungen im gebührenverzeichnis
Überlassung von Reihengräbern
Die Gebühr für die Überlassung eines Reihengrabes oder gärtnerbetreuten Reihengrabes einschließlich abräumen nach Ablauf der Ruhefrist beträgt:
- Für Verstorbene über 6 Jahre: 1.290,00 EUR
- Für Verstorbene bis 6 Jahre und Totgeburten: 335,00 EUR
- Rasengrabstelle für Verstorbene über 6 Jahre einschließlich Grabpflege: 4.220,00 EUR
Überlassung von Familiengräbern
Die Gebühr für die Überlassung eines familiengrabes einschließlich Abräumen nach Ablauf der Ruhefrist beträgt:
- Doppelgrabstelle: 3.565,00 EUR
- Jede weitere Grabstelle: 1.780,00 EUR
Überlassung von Urnengräbern
Die Gebühr für die Überlassung eines Urnengrabes einschließlich Abräumen nach Ablauf der Ruhefrist beträgt:
- Urnenreihengrab: 500,00 EUR
- Gärtnerbetreutes Urnenreihengrab: 450,00 EUR
- Urnenbaumgrab (nur auf dem Friedhof Göttelborn): 850,00 EUR
- Gärtnerbetreutes Urnenbaumgrab: 255,00 EUR
- Urnenfamiliengrab (2-stellig): 1.220,00 EUR
- Jede weitere Grabstelle: 610,00 EUR
- Gärtnerbetreutes Urnenfamiliengrab (2-stellig): 1.220,00 EUR
- Jede weitere Grabstelle: 610,00 EUR
- Rasenurnenreihengrab einschließlich Grabpflege: 935,00 EUR
- Urnenbeisetzung in einer vorhandenen Reihengrabstätte für Körperbestattungen: 415,00 EUR
- Urnenbeisetzung in einer vorhandenen Rasenreihengrabstätte für Körperbestattungen: 485,00 EUR
- Urnenkammer (2-stellig): 1.610,00 EUR
Anmerkung: In der Gebühr für das Urnenbaumgrab sind die Kosten für die Stele und die Baumpflege enthalten.
Bestattungen
- Reihengrab/gärtnerbetreutes Reihengrab/Rasenreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre: 450,00 EUR
- Reihengrab für Verstorbene bis 6 Jahre und Totgeburten: 205,00 EUR
- familiengrab, je Bestattung: 460,00 EUR
- Urnen- oder Urnenfamiliengrab, je Bestattung: 220,00 EUR
- Urnenkammer, je Bestattung: 130,00 EUR
Für die von der Gemeinde aufzubringende Mutterbodenschicht wird einfacher Mutterboden verwendet, der als Unterbau für eine Pflanzschicht geeignet ist.
Anlegung der Streifenfundamente bei Erstbelegung
- Reihengrab/Rasenreihengrab für Verstorbene über 6 Jahre: 130,00 EUR
- Reihengrab für Verstorbene bis 6 Jahre und Totgeburten: 105,00 EUR
- Familiengrab (2-stellig): 230,00 EUR
- Jede weitere Stelle: 115,00 EUR
- Urnenreihengrab: 90,00 EUR
- Urnenfamiliengrab (2-stellig): 175,00 EUR
- Jede weitere Stelle: 95,00 EUR
Zuschläge und zusätzliche Gebühren
- Bestattungen, die nicht bis 15.30 Uhr abgeschlossen sind: Zuschlag je angefangene Stunde 85,00 EUR
- Zusätzliche Gebühr für Bestattungen an einem Samstag:
- erdbestattung: 390,00 EUR
- Bestattung in einer Urne: 205,00 EUR
- Bestattung in einer Urnenkammer: 130,00 EUR
Jährliche pflegegebühren bei vorzeitiger Einebnung
- Reihengrab für Verstorbene über 6 Jahre: 130,00 EUR
- Reihengrab für Verstorbene bis 6 Jahre und Totgeburten: 65,00 EUR
- familiengrab (2-stellig): 195,00 EUR
- Urnenreihengrab: 50,00 EUR
- Urnenfamiliengrab (2-stellig): 95,00 EUR
Verlängerung der Nutzungsrechte
das Nutzungsrecht an Familiengrabstätten, Urnenfamiliengrabstätten oder Urnenkammern muss vor der zweiten oder einer späteren Beisetzung für die Zeitdauer neu erworben werden, um die die Ruhezeit des Verstorbenen das bereits erworbene Nutzungsrecht übersteigt. Die Gebühr wird entsprechend der Zeitdauer nach der Grundgebühr berechnet.
Weitere Gebühren
- Benutzung der Leichenhalle: 230,00 EUR
- Benutzung der Trauerhalle: 230,00 EUR
- Transport der Kränze zum Grab: 40,00 EUR
- Verwaltungskosten: 130,00 EUR
Inkrafttreten und Hinweise
Die 9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quierschied für das Friedhofswesen vom 11. Juni 1997 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig treten entgegenstehende Bestimmungen außer Kraft.
Quierschied, den 18.September 2025
Der Bürgermeister: Lutz Maurer
Gemäß § 12 Absatz 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Bildquellen
- Aktuelles-aus-Quierschied: Regio-Journal