Neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Saarbrücken
Gültigkeit und betroffene Personengruppen
Rückwirkend zum 1. Juni dieses Jahres gelten im Regionalverband Saarbrücken neue Richtwerte für unterkunftskosten. Die Regelung betrifft alle Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt erhalten.
aufteilung in Vergleichsräume
Erstmals gibt es keine gesonderten Werte mehr für alle zehn Städte und Gemeinden. Stattdessen ist der Regionalverband nun in zwei Vergleichsräume aufgeteilt. Zur ersten Region gehören die Landeshauptstadt Saarbrücken, die Städte Friedrichsthal und Sulzbach sowie die Gemeinden Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg. Die zweite Region umfasst die Mittelstadt Völklingen, die Stadt Püttlingen und die Gemeinde Großrosseln.
Berechnung der Unterkunftskosten
Für die Kosten der Unterkunft ist die Bruttokaltmiete maßgeblich. Diese setzt sich aus der Grundmiete und den kalten Betriebskosten zusammen, wobei Individual-Strom und Heizung nicht berücksichtigt werden. die jeweils angemessenen Grenzwerte orientieren sich an den höchsten ermittelten Kosten für Wohnungen des einfachen Standards.
Veränderungen der Richtwerte
In den meisten Fällen steigen die Richtwerte für verschiedene Wohnungsgrößen. Die Veränderungen im Vergleich zur vorherigen Berechnung können je nach Kommune unterschiedlich ausfallen. So lag die Angemessenheitsgrenze für eine 50 Quadratmeter große Single-Wohnung in Saarbrücken bisher bei einer Bruttokaltmiete von knapp 460 Euro. Die Sozialbehörden übernehmen nun rund 24 Euro mehr.
Weitere Informationen
Die neuen Werte für die Kosten der Unterkunft sind online unter www.regionalverband.de/regionalverbandsrecht im Bereich „Arbeit und soziales“ abrufbar.
Bildquellen
- Schloss Saarbrücken, Bild: RVSB, Künstler: Christof Kiefer: Christof Kiefer