Gericht untersagt CO2-neutrale Werbung für apple Watch
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Apple die Apple Watch nicht mit dem Label „CO2 neutrales Produkt“ bewerben darf. Diese Entscheidung wurde nach einer Klage der deutschen Umwelthilfe gegen die Werbeaussagen des Unternehmens getroffen. Die 6. Kammer für Handelssachen stellte fest, dass die Werbung irreführend sei und gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.
Begründung des Gerichts
In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass Verbraucher aufgrund des Pariser Übereinkommens von 2015 davon ausgehen könnten, dass eine CO2-Kompensation bis etwa 2050 gesichert sei. Apple hatte sich auf ein Waldprojekt in Paraguay berufen, um den CO2-Ausgleich zu gewährleisten. Das Gericht stellte jedoch fest,dass die Pachtverträge für 75 Prozent der Projektfläche nur bis 2029 bestehen und somit keine langfristige CO2-Kompensation garantiert werden könne.
Bewertung der Kompensationsmaßnahmen
Die von Apple vorgebrachte Einrichtung eines Verra-Pufferkontos zur Absicherung der Pachtverlängerungen wurde vom Gericht als unzureichend bewertet.Die Möglichkeit, das Projekt lediglich zu überwachen, reiche nicht aus, um eine nachhaltige CO2-Kompensation sicherzustellen.
Rechtsmittel möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Apple kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Berufung einlegen.