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Home Nachrichten Vermischtes

SPD und Grüne drängen auf Teil-Entkriminalisierung von Abtreibungen

by Redaktion
15. August 2025
in Vermischtes
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Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)

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SPD und Grüne setzen sich für die Teil-Entkriminalisierung von Abtreibungen und die Streichung des Paragrafen 218 ein

Forderungen nach Streichung des Paragrafen 218

SPD, Grüne und Linke sprechen sich für die Streichung des Paragrafen 218 aus, der Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch regelt. Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, die Kriminalisierung präge das gesellschaftliche Klima, erschwere den zugang zu Informationen und verschlechtere die Versorgungslage, insbesondere in Süd- und Westdeutschland.

Ergebnisse der elsa-Studie

Laut der am Mittwoch vorgestellten Elsa-Studie fühlt sich eine Mehrheit von ungewollt schwangeren Frauen durch die Gesellschaft stigmatisiert. Ein Grund dafür sei, dass schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig und nur unter bestimmten Ausnahmen straffrei sind.

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Positionen von SPD und Grünen

Die SPD fordert, dass alle öffentlichen Krankenhäuser zur Durchführung von schwangerschaftsabbrüchen verpflichtet werden. Schwangerschaftsabbrüche sollten aus dem Strafrecht herausgelöst und bis zur zwölften Woche rechtmäßig und straffrei sein. Zudem solle eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ermöglicht werden. Wegge betonte, dass der Schwangerschaftsabbruch der am häufigsten durchgeführte medizinische Eingriff bei Frauen sei und die Stigmatisierung beendet werden müsse.

Auch die Grünen sehen Handlungsbedarf. Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete Schwangerschaftsabbrüche als eines der größten Tabus. Die aktuelle Rechtslage fördere die Stigmatisierung,auch durch die Moralvorstellungen der katholischen Kirche. Erst durch eine Entkriminalisierung könne die Versorgungslage verbessert werden und eine umfassende Ausbildung für Ärzte ermöglicht werden.

Haltung der Union

Die Union sieht in den bestehenden Pflichtberatungen vor einem Abbruch einen sicheren, neutralen Raum für Gespräche über Ängste und Gefühle. Anja Weisgerber (CSU), stellvertretende Vorsitzende der unionsfraktion, betonte, dass die bestehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht aufgeweicht werden solle. Ein Aufbrechen des gesellschaftspolitischen Kompromisses könne zu einer neuen, polarisierten Debatte führen und Frauen im Schwangerschaftskonflikt zusätzlich belasten. Das Bundesgesundheitsministerium sieht keinen Handlungsbedarf.

Forderungen der Linken

Auch die Linke bekräftigt ihre Forderung nach einer Reform. Kathrin Gebel,frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion,erklärte,der paragraf 218 bevormunde ungewollt Schwangere und Ärzte und wirke sich negativ auf die Versorgungslage aus. Schwangerschaftsabbrüche sollten ein normaler Teil der Gesundheitsversorgung sein. gebel kritisierte zudem die Rolle der Kirche, deren Krankenhäuser trotz öffentlicher Finanzierung medizinisch notwendige Abbrüche ablehnten. Sie betonte, im Krankenhaus gelte das Grundgesetz und nicht das Kirchenrecht.

Position der AfD

Die AfD lehnt eine Abschaffung des Paragrafen 218 ab. Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das 1993 den Schutz ungeborenen Lebens betont habe. Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht als normal angesehen werden, da es um ein Menschenleben gehe. Sie betonte die moralische Verantwortung für das ungeborene Kind.

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: DEUFamilienGesundheitNormal
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