Bundeskabinett beschließt neues IT-Sicherheitsgesetz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Stärkung der Cybersicherheit zugestimmt.Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht umgesetzt.
Ausweitung der Pflichten für Unternehmen und Verwaltung
Künftig sollen deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen. Dies betrifft zentrale Wirtschaftsbereiche. Auch die Bundesverwaltung soll durch das Gesetz besser gegen Cyberangriffe abgesichert werden.Das bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält zusätzliche Aufsichtsinstrumente, um Unternehmen gezielter zu begleiten und die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu überwachen.
Ziel: Höheres Sicherheitsniveau
Bundesinnenminister Dobrindt erklärte, mit dem neuen Gesetz werde ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für Wirtschaft und Verwaltung geschaffen. Unternehmen und Behörden würden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe. Dabei setze man auf klare Regeln ohne unnötige Bürokratie.
Weitere Pläne für den Schutz Kritischer Infrastrukturen
Parallel plant das Bundesinnenministerium ein sogenanntes KRITIS-Dachgesetz. Dieses Gesetz soll branchenübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegen.