Deutlicher Anstieg der Einträge im Wettbewerbsregister
Die Zahl der Unternehmen, die wegen Gesetzesverstößen oder Straftaten im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts erfasst sind, hat deutlich zugenommen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums, das auf eine Anfrage der Linken antwortete, ist die Zahl der im Register gelisteten Unternehmen von 4.632 zum Jahresende 2022 auf 21.456 zum Stichtag 31. März 2025 gestiegen. Dies berichten die Zeitungen der Funke-mediengruppe.
Funktion und Folgen des wettbewerbsregisters
Das Wettbewerbsregister dient als elektronische Datenbank, in der Unternehmen erfasst werden, die bestimmte Wirtschaftsdelikte begangen haben. Eine Eintragung kann für die betroffenen Firmen weitreichende Folgen haben. Derzeit gilt, dass Unternehmen, die im Wettbewerbsregister eingetragen sind, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, sofern der Auftragswert 30.000 Euro übersteigt.
Häufige Verstöße und betroffene Gesetze
laut der parlamentarischen Anfrage wurden besonders viele Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch im Register verzeichnet. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Die Zahl der in diesem Zusammenhang im Wettbewerbsregister stehenden Unternehmen stieg von 2.271 auf 9.847. darüber hinaus werden Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz,das Mindestlohngesetz,das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasst.
Geplante Änderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Bundesregierung plant Änderungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. In der kommenden Woche soll das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge im kabinett beraten werden. teil des Gesetzentwurfs ist eine Anhebung der Wertgrenze, ab der Unternehmen bei Eintrag im wettbewerbsregister von der Vergabe ausgeschlossen werden. Künftig könnte diese Grenze von 30.000 auf 50.000 Euro steigen. Der Linken-Abgeordnete Meiser äußerte dazu Kritik.
Kritik an geplanten Gesetzesänderungen
meiser betonte, dass mit der geplanten Ausweitung der Möglichkeit zur Direktvergabe öffentlicher Aufträge auch die Pflicht der Vergabestellen entfalle, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. Er warnte davor, dass dadurch Unternehmen mit rechtswidrigen Praktiken leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten könnten. Zudem sieht er die Gefahr, dass rechtstreue Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt werden.
Forderungen nach Anpassungen am Gesetzentwurf
Meiser fordert Änderungen am Gesetzentwurf. Nach seiner Ansicht sollten die bestehenden Ausnahmen bei der Abfragepflicht gestrichen werden, damit Geschäftsmodelle auf illegaler Basis nicht weiterhin von öffentlichen Aufträgen profitieren können.
Entwicklung des Wettbewerbsregisters
Das Wettbewerbsregister besteht seit 2021, die gesetzliche Meldepflicht gilt seit dem 1. Dezember 2021. Ein Sprecher des Bundeskartellamts erklärte, dass der Anstieg der Zahlen als natürlicher Vorgang im zusammenhang mit der Einführung des Registers zu betrachten sei. Es sei daher noch zu früh, um daraus Trends abzuleiten.