Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben. Das Bundespresseamt teilte dies am dienstag mit. Der Bescheid des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2023, der das Verbot aussprach, wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit
regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte, das Urteil bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Informationsauftrag der Bundesregierung verlange, die Bürger in Deutschland über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren. Dies sei nur durch Orientierung an der tatsächlichen Mediennutzung der menschen möglich. Soziale Medien seien für viele eine zentrale Informationsquelle.
Verantwortung für datenschutz
Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei. Fragen zur Datenverarbeitung sollten direkt mit meta geklärt werden, so Kornelius.