Unterzeichnung des Freundschaftsvertrags zwischen Deutschland und Großbritannien
Bundeskanzler Friedrich Merz und der britische premierminister Keir Starmer haben am Donnerstag in London den lange geplanten „freundschaftsvertrag“ zwischen beiden Ländern unterzeichnet.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit
Das 27-seitige Papier sieht eine engere Zusammenarbeit der beiden Länder in den Bereichen Verteidigung, Handel und Migration vor.Fünfeinhalb Jahre nach dem Brexit wollen Deutschland und Großbritannien mit dem Vertrag ihre Beziehungen intensivieren.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Vorgesehen ist ein vertiefter Austausch über strategische Aspekte der Sicherheitspolitik. Dazu zählen Abschreckung und Verteidigung, nukleare Themen, Rüstungskontrolle, Nichtverbreitung, chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen, Weltraumsicherheit, Terrorismusbekämpfung sowie die internationale sicherheitsarchitektur.
Beistandsklausel
Der Vertrag enthält eine Beistandsklausel, die über die bisherigen Vereinbarungen in der NATO hinausgeht. Die Vertragsparteien bekräftigen ihr tiefes Bekenntnis zur gegenseitigen Verteidigung und sichern sich im Falle eines bewaffneten Angriffs gegenseitige Unterstützung, auch durch militärische Mittel, zu. Hintergrund ist die Überzeugung, dass eine strategische Bedrohung für eine Vertragspartei auch eine Bedrohung für die andere darstellt.
Weitere Kooperationsbereiche
Der Vertrag sieht zudem vor, Direktverbindungen im Schienenpersonenfernverkehr zwischen beiden Ländern zu ermöglichen. Eine engere Zusammenarbeit ist auch in Bereichen wie künstliche Intelligenz und Weltraum geplant. Darüber hinaus sollen bilaterale Schüler- und Jugendaustauschprogramme vereinfacht werden.
regelmäßige Regierungskonsultationen
laut Vertrag sollen alle zwei jahre Regierungskonsultationen auf Ministerebene unter Leitung der Regierungschefs stattfinden.Dabei wird ein Durchführungsplan für die kommenden zwei Jahre beschlossen.Die Konsultationen finden abwechselnd in einem der beiden Länder statt. Zusätzlich sollen die Außenministerien jährlich zusammenkommen, um die bilateralen Beziehungen zu überprüfen.
Ratifikationsprozess
Der „freundschaftsvertrag“ muss noch ratifiziert werden.