Forderung nach verbessertem Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, hat eine Nachbesserung beim Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte gefordert. Gegenüber den Zeitungen der funke-Mediengruppe erklärte sie, dass Versicherte zwar einstellen könnten, auf welche Daten zugegriffen werden darf, die Einstellungen jedoch nicht so feingranular seien, wie es wünschenswert wäre.
Vergleich mit europäischer Regulierung
Specht-Riemenschneider verwies auf die aktuelle Regulierung des europäischen Gesundheitsdatenraums.die Europäische Union sehe eine feinere Einstellungsmöglichkeit vor als die derzeitige Regelung in Deutschland. Sie appellierte an die verantwortlichen, sich an den europäischen Vorgaben zu orientieren, um spätere technische Anpassungen zu vermeiden. „Man sollte vorausschauend planen und dabei auf andere Länder in Europa schauen“, betonte sie.
Dokumentengenaue Einstellungen gefordert
Die Datenschutzbeauftragte erinnerte daran, dass in Deutschland ursprünglich eine dokumentengenaue Grundeinstellung vorgesehen war. Diese sei jedoch wieder eingeschränkt worden. Sie kritisierte, dass Versicherte nun am besten vor jedem Arztbesuch in der App festlegen sollten, welche Daten sichtbar sein sollen.
Persönliche Nutzung der Patientenakte offen
Specht-Riemenschneider erklärte, dass sie die Nutzung der elektronischen Patientenakte für sich persönlich noch nicht ausgeschlossen habe.Sie wolle zunächst prüfen, welche Möglichkeiten ihre Krankenkasse anbiete, bevor sie eine Entscheidung treffe.
Sicherheitsrisiken und Maßnahmen
Die Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass ein Missbrauch sensibler Gesundheitsdaten nicht vollständig ausgeschlossen werden könne. „Technik ist nie zu hundert Prozent sicher“, sagte sie. Zwar sei die elektronische Patientenakte auf dem Stand der Technik, dennoch bestehe ein restrisiko.
Sie erinnerte daran, dass der Chaos Computer club im Dezember eine sicherheitslücke aufgedeckt habe. Täter hätten mit einem Ausweis für Heilberufe und einem Kartenlesegerät Zugriff auf fremde Gesundheitsdaten erhalten können. Inzwischen hätten die zuständigen Stellen Maßnahmen ergriffen, um das Risiko solcher Angriffe zu senken.