kabinett beschließt Maßnahmenpaket zur Wirtschaftsankurbelung
Steuerliche Anreize für private Investitionen geplant
Das Bundeskabinett hat am mittwoch den angekündigten „Wachstumsbooster“ beschlossen. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, umfasst das Maßnahmenpaket steuerliche Änderungen, die Anreize für private Investitionen schaffen und Planungssicherheit gewährleisten sollen.
Degressive Abschreibung und Senkung der Körperschaftsteuer vorgesehen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine degressive Abschreibung von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter vor.Diese Regelung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1.Juli 2025 und dem 1. Januar 2028 getätigt werden. Zudem ist geplant, die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf zehn Prozent zu senken, um Unternehmen steuerlich zu entlasten.
Förderung von Elektromobilität und Forschung
Ein weiterer Schwerpunkt des pakets liegt auf der Förderung von Elektromobilität und Forschung. Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge soll eine degressive Abschreibung von 75 Prozent eingeführt werden. Darüber hinaus wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von derzeit zehn Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro erhöht, um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu unterstützen.
Bundesfinanzminister Klingbeil betont Planungssicherheit
Bundesfinanzminister lars Klingbeil (SPD) erklärte, man wolle mit dem Wachstumsbooster die Wirtschaft ankurbeln. Die Maßnahmen würden der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit geben und starke Investitionsanreize schaffen.
Widerstand auf Länderebene wegen drohender Steuerausfälle
Im nächsten Schritt müssen die Pläne noch Bundestag und Bundesrat passieren. Da sowohl Bund als auch Länder von erheblichen Steuerausfällen betroffen sein könnten, zeichnet sich auf Länderebene bereits Widerstand ab.