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Home Themen Kolumnen

Die Gebührenerhöhung des Rundfunkbeitrags ist unverschämt

by Tobias Altherr
7. August 2021
in Kolumnen
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Schild mit Logo vor dem Gebäude | Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Ulrich Schepp

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Schild mit Logo vor dem Gebäude | Bild: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/Ulrich Schepp

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Gebührenerhöhung des Rundfunkbeitrags rückwirkend gebilligt. Die Begründung hierfür ist haarsträubend. 

Liebe Leserinnen und Leser, wir müssen reden. Sie haben es sicherlich vernommen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags rückwirkend gebilligt. Obwohl das Land Sachsen-Anhalt gegen den Vertrag gestimmt hat. Salopp gesagt sollen die Bundesländer sich jetzt erst einmal einigen (oder anders ausgedrückt: Sachsen-Anhalt endlich zustimmen), abgebucht wird trotzdem bereits, auch ohne Einigung.

Doch so sehr nun auch alle Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen frohlocken: Diese Erhöhung ist ein Schlag ins Gesicht für jede Bürgerin, jeden Bürger und ein Armutszeugnis für die Richter am Bundesverfassungsgericht.

Hierzupassend

Kommentar: Deindustriealisierung! Wann wacht die Bundesregierung auf?

Kommentar: Bekommt es endlich geregelt!

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Ordnen wir das Ganze mal ein: In der Urteilsbegründung heißt es: “Dabei wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. Dies gilt gerade in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“.

Dies muss man erst einmal sacken lassen. Doch damit nicht genug: „Der Gesetzgeber hat durch materielle, prozedurale und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet und dazu beiträgt, dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können“, heißt es weiter.

Bedarfsgerechte Finanzierung. ARD, ZDF und Deutschlandradio nehmen jedes Jahr 8 Milliarden Euro ein. Dafür erhalten wir, aus meiner Sicht, ein minderwertiges Programmangebot – außer auf kleinsten Spartenkanälen wie Arte Kultur oder Deutschlandfunk. 

Schauen wir uns mal das Gehalt von WDR-Intendant Tom Buhrow an, der gerade nach dem Urteil noch frohlockte, man werde in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm machen: Im Jahr 2020 betrug sein Jahresgrundgehalt (zuzüglich Sachbezüge und zusätzliche Leistungen in unbekannter Höhe) 404.000 Euro. Dies macht rund 2000 Familien in Deutschland, nur um das Gehalt von Buhrow zu finanzieren. Zum Vergleich: Bundeskanzlerin Angela Merkel erhält rund 300.000 Euro Grundgehalt.

Und zur Programmqualität, insbesondere der kleinen Sendeanstalten wie beispielsweise dem Saarländischen Rundfunk, habe ich bereits vor einigen Tagen eine Kolumne verfasst, auf die ich hier gerne noch einmal hinweise: (Geht´s noch, SR?) In 3 Minuten Sendebeitrag durften wir uns anschauen, wie sich ein selbsternannter „Captain“ Maggi (die Flüssigwürze) in den Mund kippte und mit Marmelade vermischte. Willkommen beim, wie nannte es Buhrow? „Besten Programm“.

Ich frage auch noch einmal rhetorisch, wo der WDR, die Heimatanstalt Buhrows war, als in NRW und RLP Häuser absoffen und Menschen durch die Flut starben. Ach stimmt. Nicht vorhanden. Dies musste man später einräumen.

Ich halte es für grob unanständig und verwerflich, privaten Medien grundsätzlich zu unterstellen, dass sie nicht gegen Fake-News vorgehen würden und nur der öffentliche Rundfunk „Politikfrei“ wäre. Wie war es nochmal bei der Fußball-EM in der ARD? Bastian Schweinsteiger und sein „Uhr-Gate“? Schleichwerbung im laufenden Programm für eine Uhrenmarke.

Oder wie war das noch im Saarland? Wo die Senderspitze des SR am Ende durch die Politik geregelt wurde? So sehr, dass sogar Grüne, Linke und FDP ein Normenkontrollverfahren angestrengt haben.

Die Beißreflexe aus Politik, Gewerkschaften und öffentlich-Rechtlichen Sendern nach dem Urteil zeigen: Es herrscht ein komplett verkehrter Blick auf die Öffentliche Berichterstattung.

Durchsetzt von Politikern mit direkten Verbindungen in die Staatkanzleien der Bundesländer, ist der Öffentliche Rundfunk ein riesiger Funkturm für politische Meinungsbildung geworden. Seit Jahren.

Und die bittere Erkenntnis ist: Die Gebührenerhöhung wird nicht für hochwertiges Programm ausgegeben, sondern für die Finanzierung der üppigen Pensionen. Einzig dies ist noch richtig. Denn das Programmangebot ist größtenteils durch Werbeeinnahmen und Product Placements finanziert. Auch wenn dies abgestritten wird.

Bereits heute ist klar, welche Pensionsrückstellungen in den kommen Jahren beim Öffentlichen Rundfunk benötigt werden. Würde man dies öffentlich machen, würde kein Bürger mehr ruhig sitzen können.

Es ist traurig, dass dieser aufgeblähte Wasserkopf seit Jahren von Bundesverfassungsrichtern gestützt wird.

Noch etwas: Weshalb ist der Rundfunkbeitrag eigentlich nicht an das Gehalt gekoppelt? Jeder zahlt gleich, ob arm oder reich. Auch dies dürfte man sicherlich höchst asozial nennen.

Doch lassen wir es an dieser Stelle gut sein: Denken Sie selbst darüber nach und bilden Sie sich ihre Meinung.

Ich zitiere abschließend noch Carsten Linnemann, den CDU-Politiker, gleichzeitig auch Vorsitzender der Wirtschaftsunion, der in Bezug auf Beamtenpensionen (hat nun nicht direkt mit der GEZ zu tun, passt aber dennoch gut ins Bild) sagt: „Die Pensionslasten von Bund, Ländern und Gemeinden für die aktuell rund 1,7 Millionen Pensionäre summieren sich schon heute auf über 80 Milliarden Euro pro Jahr. Und es kommt noch dicker: Rechnet man auch zukünftige Pensions- und Beihilfeansprüche hinzu, beläuft sich die Summe für die derzeitigen Pensionäre und die aktiven Beamten zusammen auf sagenhafte 3,3 Billionen (!) Euro, die von den künftigen Steuerzahlern aufgebracht werden müssen. Nur für einen kleinen Teil davon gibt es Rückstelllungen in den Haushalten. Der Befund ist bitter: Wir haben Jahrzehnte auf Kosten unserer Kinder gelebt“.

Bevor Sie nun jeden jubelnd zur Wahlurne der CDU rennen, vergessen Sie nicht: In den letzten 40 Jahren stellte die Union 32 Jahre den Bundeskanzler. Die anderen 8 verbockten die Rot-Grünen ….

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Tags: Kolumne
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