Saarbrücken führt ab 1. April Beherbergungssteuer ein
Die Landeshauptstadt Saarbrücken erhebt ab dem 1. April 2026 eine Beherbergungssteuer. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent des Übernachtungspreises inklusive Mehrwertsteuer.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken erhebt ab dem 1. April 2026 eine Beherbergungssteuer. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent des Übernachtungspreises inklusive Mehrwertsteuer.