Gesetzliche Pflicht zur E-Patientenakte bleibt ohne Kontrolle
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) mit Diagnosen, Arztbriefen und Laborwerten zu befüllen. Eine wirksame Kontrolle dieser Pflicht scheint jedoch in der Praxis zu fehlen














