Saarbrücken – Saarländische Städte und Gemeinden können noch bis zum 30. April 2026 Förderanträge im Rahmen des Landesprogramms zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels stellen. Ziel des Programms ist es, Innenstädte und Ortskerne zu beleben sowie Besucherzahlen im Handel zu steigern.
Was wird gefördert?
Laut Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie können unter anderem folgende Maßnahmen bezuschusst werden:
- City-Manager
- Marketingkonzepte
- Anmietung leerstehender Ladenlokale, unter anderem für Verkaufsflächen
- neue Veranstaltungen
Förderhöhe und Voraussetzungen
Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme liegt nach Angaben des Ministeriums bei:
- 200.000 Euro für Mittelzentren und das Oberzentrum
- 100.000 Euro für Grundzentren
Vorhaben mit einem Gesamtvolumen unter 30.000 Euro werden nicht gefördert.
Stimme aus dem Ministerium
Wirtschaftsminister Jürgen Barke wird in der Mitteilung zitiert:
„Wir brauchen Einkaufserlebnisse, damit die Menschen weiterhin gerne vor Ort einkaufen. Die Attraktivität der saarländischen Innenstädte ist ein zentraler Faktor für unsere wirtschaftliche Stabilität. Mit kreativen Projekten unserer Kommunen kurbeln wir die regionale Wertschöpfung an, beleben den Handel und fördern die Besucherzahlen, um so das nachhaltige Wachstum des Saarlandes zu sichern.“
Antragsformulare, Kosten- und Finanzierungspläne sowie die Teilnahmebedingungen und Richtlinien stellt das Ministerium nach eigenen Angaben unter zukunfthandel.saarland bereit. Für Rückfragen ist die Pressestelle des Ministeriums unter presse@wirtschaft.saarland.de erreichbar.


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