Gebührenbescheide für 2025 und Vorausberechnung für 2026 verschickt
Rund 40.000 Gebührenbescheide enthalten die Jahresabrechnung für 2025 und die daraus resultierende Gebührenvorausberechnung für 2026. Der Zentral kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) hat zum Jahresbeginn die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung, die Stadtreinigung sowie die Abfallentsorgung angepasst. Die Abfallgebühren werden damit erstmals seit 2021 erhöht. Die entsprechenden Beschlüsse wurden am Dienstag, 9. Dezember, im Stadtrat gefasst.
Den Bescheiden liegen ein Jahreskalender mit den individuellen Müllentsorgungsterminen sowie weitere Informationen für das Jahr 2026 bei.
Anpassungen bei der Abwasserbeseitigung
Die Niederschlagswassergebühr für Regenwasser, das nicht im Boden versickert, sondern in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, steigt von 10,42 Euro auf 10,73 Euro pro zehn Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche im Jahr.
Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 3,77 Euro auf 4,11 Euro pro Kubikmeter Frischwasserbezug. Die Gebühr für die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlags- oder Grundwasser in den Regenwasserkanal steigt von 1,02 Euro auf 1,10 Euro pro Kubikmeter.
Begründet werden die Anpassungen mit einem deutlich gestiegenen überörtlichen Beitrag für die Abwasserreinigung des entsorgungsverbands Saar (EVS), allgemeinen Kostensteigerungen und einem Zuwachs des Baupreisindex um 10,5 Prozent zwischen 2023 und 2025. Die bauintensive Abwassersparte des ZKE ist hiervon besonders betroffen.
Neue Kostenstruktur in der Stadtreinigung
Auch in der Stadtreinigung sind für 2026 Anpassungen vorgesehen. Die Kosten für die Reinigung von Fahrbahnen und Straßenrinnen erhöhen sich um rund 6,6 Prozent. die Gebühren für die Flächenreinigung von Plätzen, Fußgängerzonen und Bürgersteigen, für die der ZKE zuständig ist, steigen um rund 6,7 Prozent.
Bei einer Flächenreinigung zweimal pro Woche erhöht sich die Gebühr von 1,20 Euro auf 1,28 Euro pro quadratmeter und Jahr.
Mehr als 60 Prozent der Gesamtkosten der Stadtreinigung entfallen auf Personal. Die zum 1. Mai anstehenden tariflichen Lohnerhöhungen wirken sich besonders in den unteren Entgeltgruppen aus. Hinzu kommen Mehrkosten durch den steigenden CO₂-Preis im Jahr 2026.
Abfallgebühren: Erste Erhöhung seit 2021
Höhear Entgelte in der Abfallentsorgungsanlage Velsen
Die Annahmegebühren für Restmüll in der Abfallentsorgungsanlage Velsen des EVS steigen 2026 wieder auf das höhere Niveau von 2022. In den Jahren 2023 und 2024 konnte der EVS diese Entgelte aufgrund einer erfolgreichen Wärme- und stromvermarktung senken.
Für den ZKE als Anlieferer des Saarbrücker Restmülls in Velsen führt dies 2026 zu höheren Entsorgungskosten. Auch die Verwertung der organischen Abfälle aus der Biotonne wird teurer. Parallel schlagen tarifliche Entwicklungen im personalintensiven Abfallbereich überproportional auf die personalkosten durch. Die Gebührenkalkulation bildet diese Entwicklungen ab.
Neue Gebühren für Restabfall und Biomüll
Für 2026 gelten folgende Änderungen:
– Die Basisgebühr (Grund- und Leerungsgebühr) steigt um rund 9,1 Prozent.
– Die Gewichtsgebühr für Restabfall erhöht sich von 0,33 Euro auf 0,36 Euro pro Kilogramm.
– Die Gewichtsgebühr für Biomüll steigt von 0,19 Euro auf 0,20 Euro pro Kilogramm.
Der transportservice für das Bereitstellen und Zurücktransportieren der Abfallgefäße am Leerungstag wird nur in einigen Stadtteilen angeboten.Bei einer Leerung alle 14 Tage erhöht sich die Jahresgebühr
– für Zweiradgefäße von 20,02 Euro auf 21,84 Euro,
– für Vierradgefäße von 70,07 Euro auf 76,44 Euro.
Abfalltrennung,wassersparen und Entsorgungskosten
Durch sorgfältige Abfalltrennung können Bürgerinnen und Bürger ihre individuellen Entsorgungskosten beeinflussen. Grundlage sind das verursachergerechte Wiegesystem, die haushaltsnahe Bio- und Papiertonne sowie die Wertstoffzentren Am Holzbrunnen und Wiesenstraße. Auch wer Trinkwasser spart oder Flächen entsiegelt, senkt dauerhaft seine Entsorgungskosten.
Keine fremdstoffe in den biomüll
Bio-Mülltüten aus biologisch abbaubaren Kunststoffen dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden, da sie sich in den Behandlungsanlagen nicht schnell genug zersetzen. Ab Januar 2026 kontrolliert der ZKE die Befüllung der Biotonnen mit einem KI-gestützten Detektionssystem direkt auf den Sammelfahrzeugen.
Digitaler Gebührenbescheid
Als Choice zum Papieranschreiben besteht die Möglichkeit, den ZKE-Gebührenbescheid digital abzurufen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Hausverwaltungen, die ihren Gebührenbescheid zukünftig nur noch digital erhalten möchten, können sich mit ihrer siebenstelligen Benutzerkennung und ihrem Passwort im Kundenportal anmelden und die entsprechende Option auswählen. Die Nutzerinnen und Nutzer werden per E-Mail benachrichtigt, sobald der Online-Bescheid im Portal zum Download bereitsteht. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben.
Hinweise zu Überweisungen und Kontaktmöglichkeiten
der ZKE weist darauf hin,dass bei Überweisungen die neuen EU-Vorgaben zu beachten sind und „ZKE“ als Empfängername anzugeben ist. Dies gilt auch für bestehende Daueraufträge, in denen möglicherweise ein anderer Empfängername hinterlegt ist.
Nach dem Versand der Gebührenbescheide rechnet der ZKE mit zahlreichen Anrufen und will Kundenanfragen zeitnah bearbeiten. Aufgrund der Anzahl der Bescheide kann es dennoch zu Engpässen in der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Anfragen können auch per E-Mail an die Buchhaltung des ZKE gerichtet werden.
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