ZKE holt Strauch- und Baumschnitt am 23. April ab – Anmeldung bis 16. April

Grüngutabfuhr in Saarbrücken: Bis zu vier Kubikmeter werden direkt am Haus abgeholt

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Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) Saarbrücken bietet am Donnerstag, 23. April, eine Hausabholung für Strauch- und Baumschnitt an. Anmeldungen sind bis spätestens 16. April möglich.

Saarbrücken. Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) holt am Donnerstag, 23. April, Strauch- und Baumschnitt direkt am Haus ab. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Anmeldung.

Anmeldung bis 16. April erforderlich

Interessierte müssen sich spätestens bis Donnerstag, 16. April, beim ZKE anmelden – also eine Woche vor dem Abholtermin. Die Buchung ist online unter www.zke-sb.de/sperrmuellonline oder telefonisch unter +49 681 905-2000 möglich.

Der Service gilt für Grüngutmengen von bis zu vier Kubikmetern und kostet 16 Euro pro Kubikmeter.

So muss das Grüngut bereitgestellt werden

Wer einen Termin gebucht hat, bündelt den Schnitt mit einer kompostierbaren Schnur – etwa aus Hanf oder Sisal – zu handlichen Bündeln und stellt diese am Straßenrand bereit. Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • Fahrbahnen und Gehwege müssen frei bleiben
  • Ein einzelnes Bündel darf maximal 30 Kilogramm wiegen
  • Die Länge eines Bündels darf 1,80 Meter nicht überschreiten

Laub und Rasenschnitt: Abgabe nur an Wertstoffzentren

Den Hausabholservice bietet der ZKE ausschließlich für Strauch- und Baumschnitt an. Laub und Rasenschnitt werden nicht mitgenommen. Diese Grünabfälle können gebührenpflichtig abgegeben werden:

  • Wertstoffzentrum Am Holzbrunnen 4 in St. Johann
  • Wertstoffzentrum Wiesenstraße 20 in Malstatt
  • Kompostieranlage Gersweiler
  • Wertstoffinsel Dudweiler
  • Grünschnittannahmestelle am Bauhof Brebach

Dicke Äste und Wurzeln nur in der Kompostieranlage

Holzstämme und Äste mit einem Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern können in der Kompostieranlage zu denselben Konditionen wie Grünschnitt angeliefert werden. Voraussetzung: Das Baumholz muss zwischen einem und drei Metern lang sein und separat abgegeben werden.

Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern nimmt der ZKE ausschließlich in der Kompostieranlage in Gersweiler gegen Gebühr an.

Hinweis zum Naturschutz

Laut Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Rückschnitte vom 1. März bis 30. September verboten. Ganzjährig erlaubt bleiben schonende Pflege- und Erhaltungsschnitte, sofern dabei keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere zerstört werden. Der ZKE empfiehlt, vor dem Schnitt zu prüfen, ob Tiere in der Hecke leben.

Weitere Informationen sind unter www.zke-sb.de/gruenschnitt abrufbar.


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