Der zweite Bauabschnitt am Verkehrsknotenpunkt Bleichstraße – Gerberstraße – Neugäßchen beginnt am Donnerstag, 2. April. Nachdem der erste Abschnitt nach Angaben der Landeshauptstadt planmäßig abgeschlossen wurde, folgen nun die nächsten Arbeiten.
Ziel der Maßnahme ist es laut Stadt, den Radverkehr durch die Einrichtung von Fahrradstreifen zu stärken sowie barrierefreie Fußgängerüberwege zu schaffen. Darüber hinaus werden der Asphalt und teilweise auch die Gehwege erneuert.
Verkehrsführung während der Bauzeit
Die Stadt richtet die Bleichstraße während des zweiten Bauabschnitts als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Staatstheater ein. Verkehr in Richtung Großherzog-Friedrich-Straße wird über die Mainzer Straße und die Paul-Marien-Straße umgeleitet. Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Das Nauwieser Viertel bleibt über die Richard-Wagner-Straße erreichbar.
Änderungen für Kaltenbachstraße und Gerberstraße
Da die gewohnte Ausfahrt aus der Kaltenbachstraße und der Gerberstraße in die Bleichstraße nicht möglich ist, müssen Verkehrsteilnehmer den Christianenweg nutzen. Die dort geltende Einbahnstraßenregelung wird dafür umgedreht. Von dort aus ist eine direkte Einfahrt in die Großherzog-Friedrich-Straße möglich – dafür werden Poller vorübergehend entfernt.
Die Schlossergasse bleibt in ihrer bisherigen Fahrtrichtung nutzbar.
Parkhäuser und Lieferverkehr
- Das Parkhaus am Rathaus und der Parkplatz „Gerberplatz“ bleiben erreichbar.
- Die Gerberstraße ist bis etwa 20 Meter vor der Kreuzung befahrbar.
- Anwohner sowie der Lieferverkehr für die Fußgängerzone am St. Johanner Markt erreichen ihre Ziele über die Fassstraße.
Alle Gebäude sind laut Stadt fußläufig erreichbar. Die Zufahrt für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sei jederzeit gewährleistet.
Kosten, Dauer und Förderung
Insgesamt umfasst das Projekt drei Bauabschnitte. Die verbleibenden Arbeiten dauern nach Angaben der Stadt voraussichtlich noch sechs Wochen und kosten rund 400.000 Euro. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.
Die Maßnahme wird gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr sowie das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz im Rahmen des Förderprogramms „Sonderprogramm Stadt und Land“.



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