Die Gemeinde Quierschied weist darauf hin, dass in den Ortskernen von Quierschied und Fischbach-Camphausen festgelegte Sanierungsgebiete bestehen. Innerhalb dieser klar abgegrenzten Bereiche können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden nach Angaben der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Die anfallenden Investitionskosten lassen sich demnach über mehrere Jahre abschreiben.
Abstimmung mit der Gemeinde vor Baubeginn erforderlich
Eine wesentliche Bedingung: Geplante Maßnahmen müssen vor ihrem Beginn mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden. Nur in diesem Fall kann die für die steuerliche Abschreibung erforderliche Bescheinigung ausgestellt werden. Die Gemeinde empfiehlt daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme, bevor Modernisierungs-, Sanierungs- oder Umgestaltungsarbeiten beginnen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Kontaktmöglichkeiten stellt die Gemeinde nach eigenen Angaben unter www.quierschied.de/sanierungsgebiete bereit.



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