Quierschied

Land will Naturschutzgebiet „Prozessschutzwald Quierschied“ ausweisen

Verordnungsentwurf liegt vom 2. November bis 2. Dezember 2026 im Bauamt der Gemeinde aus

1 Min. Lesezeit
Aktuelles aus Quierschied
Aktuelles aus Quierschied | Bilder: Gemeinde Quierschied

Das Umweltministerium des Saarlandes beabsichtigt, das Naturschutzgebiet „Prozessschutzwald Quierschied“ auszuweisen. Der Entwurf liegt einen Monat öffentlich aus, Einwendungen sind möglich.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz will ein neues Naturschutzgebiet „Prozessschutzwald Quierschied“ ausweisen. Das teilte die Gemeinde Quierschied in einer Bekanntmachung mit. Zuständig ist die Oberste Naturschutzbehörde des Ministeriums.

Der Entwurf des Verordnungstextes und eine Übersichtskarte liegen vom 2. November 2026 bis 2. Dezember 2026 (einschließlich) öffentlich aus. Einsehbar sind die Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Quierschied in Zimmer 2.04 während der Öffnungszeiten. Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums eingesehen werden.

Rechtsgrundlage und Hintergrund

Die Ausweisung stützt sich nach Angaben der Bekanntmachung auf die Paragrafen 20 und 23 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 in Verbindung mit Paragraf 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 5. April 2006, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Das Verfahren läuft im Rahmen des Naturschutzgroßvorhabens Landschaft der Industriekultur Nord (LIK.Nord). Das Vorhaben konzentriert sich nach den Angaben auf vier Landschaftslabore mit unterschiedlichem Charakter und maßnahmenbezogenen Aufgabenbereichen.

Das Schutzgebiet dient der Sicherung des Fördergebiets im Landschaftslabor „Forstwirtschaft und natürliche Prozesse“.

Einwendungen möglich

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Quierschied Anregungen oder Einwendungen vorbringen. Das ist schriftlich oder zur Niederschrift möglich. Die Gemeinde bittet darum, nach Möglichkeit das dort vorgehaltene Formblatt zu verwenden.

Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Den Betroffenen teilt sie das Ergebnis mit.

Die Bekanntmachung ist auf den 22. Oktober 2026 datiert und vom Bürgermeister der Gemeinde Quierschied unterzeichnet.

Artikel teilen
Nach oben scrollen