Fraktionsvorsitzender Daniel Jung reichte am 31.03.2026 einen entsprechenden Antrag bei der Stadtverwaltung – einen Tag vor der Sitzung des Finanzausschusses.
Der Regionalverband Saarbrücken hat der Stadt mit Bescheid vom 24. März 2026 eine Umlage von 8.725.260 Euro für das laufende Haushaltsjahr auferlegt. Die sogenannte Regionalverbandsumlage ist eine Pflichtabgabe, die alle Mitgliedskommunen entrichten müssen, um die Aufgaben des Regionalverbands zu finanzieren. Für 2026 hatte der Regionalverband die Gesamtumlage für alle Kommunen gegenüber dem Vorjahr um rund 42 Millionen Euro angehoben.
Für Friedrichsthal ist das nach Darstellung der CDU-Fraktion nicht mehr tragbar. Laut dem von der Stadtverwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf und der Meldung der CDU-Fraktion rechnet die Stadt 2026 mit Einnahmen von rund 20 Millionen Euro – bei Ausgaben von rund 24,5 Millionen Euro. Das Defizit von rund 4,5 Millionen Euro könne nur durch Kredite gedeckt werden. Die Umlage allein mache dabei rund ein Drittel der gesamten städtischen Ausgaben aus.
Die CDU-Fraktion sieht darin einen Verfassungsverstoß. Nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz muss jeder Gemeinde ein finanzieller Spielraum bleiben – die sogenannte „freie Spitze“ von fünf bis zehn Prozent der Einnahmen für freiwillige Aufgaben wie Vereinsförderung oder lokale Investitionen. Den sieht die Fraktion in Friedrichsthal nicht mehr gewährleistet.
Die CDU fordert deshalb: Der Umlagebescheid soll vollständig aufgehoben, die Zahlungspflicht vorläufig ausgesetzt werden. Parallel soll die Stadt eine Anwaltskanzlei mit einer Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes beauftragen – einer Klage, die direkt die Gültigkeit der Haushaltssatzung des Regionalverbands angreift. Die Fraktion schlägt zudem vor, andere Kommunen für eine gemeinsame Klage mit Kostenteilung zu gewinnen.
Über den Antrag soll zunächst der Finanzausschuss am Mittwoch beraten, anschließend der Stadtrat in seiner nächsten öffentlichen Sitzung abstimmen. Zeitdruck besteht: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden – der Bescheid lief der Stadt am 30. März 2026 zu.



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