Bundesgerichtshof kippt zentrale Riester-Renten-Klausel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Klausel in Riester-Verträgen für unwirksam erklärt. Es geht um eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Diese Klausel berechtigte den Versicherer, die bereits berechnete monatliche Rente nachträglich herabzusetzen. Nach der Entscheidung des BGH ist eine solche nachträgliche Kürzung der Rente unzulässig














