Unfall in Berlin
Ein Verkehrsunfall in Berlin hat am Donnerstag den Verkehr beeinträchtigt. Personen wurden nicht verletztGemeinde Quierschied beschließt 13. Änderungssatzung zur Wasserversorgungsgebühr
Die Gemeinde Quierschied hat auf Grundlage des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage eine 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die versorgung mit Wasser vom 4. Dezember 1990 beschlossen. grundlage ist der beschluss des Gemeinderates Quierschied vom 18. Dezember 2025.
Anpassung der Benutzungsgebühren
Bereitstellungsgebühren für Wasserzähler
Die Benutzungsgebühren werden weiterhin in Form von Bereitstellungs- und Verbrauchsgebühren erhoben. Die Bereitstellungsgebühr richtet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler.
Für Wasserzähler mit einer Nenngröße von Qn 2,5 (Q3=4 MID) beträgt die monatliche Bereitstellungsgebühr 10,97 Euro netto. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7 Prozent ergibt sich ein Bruttobetrag von 11,74 Euro.
Für Wasserzähler mit einer Nenngröße von Qn 6 (Q3=10 MID) beträgt die monatliche Bereitstellungsgebühr 11,48 Euro netto.Zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 12,28 Euro.
Für Wasserzähler mit einer Nenngröße von Qn 10 (Q3=16 MID) beträgt die monatliche Bereitstellungsgebühr 12,00 Euro netto. Zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 12,84 Euro.
Für wasserzähler mit einer Nenngröße von Qn 15 (Q3=25 MID) beträgt die monatliche Bereitstellungsgebühr 13,02 Euro netto. Zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 13,93 Euro.
Für Verbundzähler beträgt die monatliche Bereitstellungsgebühr 23,28 Euro netto. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 Prozent ergibt sich ein Bruttobetrag von 24,91 Euro.
Bereitstellungsgebühren für Steigrohr-Wasserzähler
Für Steigrohr-Wasserzähler mit einer Nenngröße von qn 2,5 (Q3=4 MID) beträgt die monatliche Bereitstellungsgebühr 10,97 Euro netto. Zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 11,74 euro.
Für Steigrohr-Wasserzähler mit einer Nenngröße von Qn 6 (Q3=6 MID) beträgt die monatliche Bereitstellungsgebühr 11,48 Euro netto.Zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 12,28 Euro.
Für Steigrohr-Wasserzähler mit einer Nenngröße von Qn 10 (Q3=16 MID) beträgt die monatliche bereitstellungsgebühr 12,00 Euro netto. Zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 12,84 Euro.
Verbrauchsgebühren und Wasserentnahmeentgelt
Einheitlicher Wasserpreis
Die Verbrauchsgebühr berechnet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der festgestellten Wasserentnahme. Der Wasserpreis beträgt für alle Abnehmer einheitlich 2,18 Euro je Kubikmeter netto. Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7 Prozent ergibt sich ein Bruttobetrag von 2,33 Euro je Kubikmeter.
Zusätzliches Entgelt nach wasserentnahmeentgeltgesetz
Alle Abnehmer haben zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 0,13 Euro je Kubikmeter netto zu zahlen. Der Bruttobetrag beträgt 0,14 Euro je Kubikmeter. Grundlage ist das saarländische Wasserentnahmeentgeltgesetz.
EMAS- und ISO 14001-zertifizierte unternehmen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft teilnehmen, zahlen zusätzlich ein Entgelt von 0,12 Euro je Kubikmeter netto. Der Bruttobetrag beträgt 0,13 Euro je Kubikmeter.
Die Regelung des § 2 Absatz 2.2 der bisherigen Satzung bleibt im Übrigen unverändert.
Inkrafttreten und formelle hinweise
Die 13. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Unterzeichnet ist die Satzung mit Datum vom 18. Dezember 2025 von Bürgermeister Lutz Maurer in Quierschied.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Bildquellen
- Aktuelles-aus-Quierschied: Regio-Journal






