Frist für Erstattung von Abwasser- und Kanalbenutzungsgebühren
Innerhalb eines Monats nach Erhalt der KEW-Rechnung kann ein Antrag auf erstattung der Abwassergebühren und Kanalbenutzungsgebühren für Wasser gestellt werden, das nicht in die Kanalisation gelangt ist. Dies betrifft beispielsweise Gießwasser für den garten.
Erforderliche Unterlagen und Informationen
Informationsblatt und telefonische Auskunft
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind dem Informationsblatt auf der Homepage zu entnehmen. Auskünfte können zudem telefonisch unter der Nummer 06821-7910 eingeholt werden.
Einreichung des Antrags
Anträge können per Post oder per E-Mail an die Adresse Poststelle@spiesen-elversberg.de eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.





