Arbeitskammer kritisiert geplante Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Die Arbeitskammer des Saarlandes spricht sich gegen den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion aus, der eine Öffnung sogenannter „personallos betriebener Kleinstsupermärkte" an allen Tagen rund um die Uhr ermöglichen soll. Der Entwurf sieht eine Änderung des Saarländischen Ladenöffnungsgesetzes vor und würde mit einem neuen Paragrafen 6a die 24/7-Öffnung dieser digitalen Minimärkte auch an Sonn- und Feiertagen erlaubenarbeitskammer warnt vor Aushöhlung des Sonntagsschutzes
Die Arbeitskammer des Saarlandes lehnt den Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Öffnung sogenannter „personallos betriebener Kleinstsupermärkte“ an allen Tagen rund um die Uhr ab.Der Entwurf sieht eine Änderung des Saarländischen Ladenöffnungsgesetzes vor und würde mit einem neuen paragrafen 6a die 24/7-Öffnung solcher digitaler Minimärkte auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen.
Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer, bezeichnet den Vorstoß der CDU als Angriff auf den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag und sieht dadurch den sozialen Zusammenhalt gefährdet. Caspar betont, dass Automatisierung nicht dazu führen dürfe, gesellschaftliche Errungenschaften wie den arbeitsfreien Sonntag auszuhebeln. Zudem biete die vom Arbeitsministerium veröffentlichte Auslegungshilfe zum Ladenöffnungsgesetz ausreichend Rechtssicherheit für den Betrieb solcher Verkaufsstellen sowie Handlungssicherheit für die Kommunen.
Personalfreie Minimärkte nur scheinbar ohne Personal
Die CDU begründet ihren Gesetzentwurf mit der angeblichen Personalfreiheit der Minimärkte. Nach Angaben der Arbeitskammer ist diese Annahme jedoch irreführend, da auch vollautomatische Verkaufsstellen Personal für Befüllung, Wartung, Reinigung, technische Überwachung und Sicherheit benötigen. Von „personallos“ könne daher keine Rede sein, so Caspar.
Gefährdung des ländlichen einzelhandels
Laut Arbeitskammer werden solche Läden meist von großen Handelsketten betrieben, die durch ihre Marktmacht den Wettbewerb verschärfen. Kleine, lokal verankerte Einzelhändler könnten mit den 24/7-Strukturen nicht mithalten. Dadurch drohe eine weitere Verdrängung des inhabergeführten Handels im ländlichen Raum.
Sonntagsschutz als gesellschaftliches Gut
Der arbeitsfreie Sonntag ist im Grundgesetz geschützt und dient dem sozialen Leben, der Erholung sowie dem Zusammenhalt in Familien und Gemeinschaften. Bereits das Öffnen vollautomatischer Verkaufsstellen beeinträchtige laut Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs den Charakter des Sonntags als Ruhetag. der Schutz beziehe sich nicht nur auf die Vermeidung menschlicher Arbeit, sondern auf die Wahrung des sonntags als kollektiven Ruhetag. Caspar warnt, dass Verkaufsaktivitäten an jedem Ort im saarland auch sonntags den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen könnten.
Arbeitskammer fordert nachhaltige Lösungen für Nahversorgung
Die Arbeitskammer fordert eine Stärkung des lokalen Einzelhandels durch gezielte Förderprogramme, kommunale Standortpolitik und Unterstützung regionaler Nahversorgungsinitiativen. Der Rückzug des Einzelhandels im ländlichen Raum lasse sich nicht durch Automaten kompensieren. Notwendig seien gute Arbeitsplätze, soziale Begegnungsräume und eine faire Wirtschaftspolitik statt einer Ausweitung von 24/7-Konsumangeboten.





