Friedrichsthal

Hallenbad: Rat beschließt Gutachten und neue Förderanträge

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Hallenbad Friedrichsthal
Das Hallenbad Friedrichsthal ist ein Sanierungsfall. | Bild: Stadt

Der Stadtrat Friedrichsthal hat am Mittwoch einstimmig die nächsten Schritte für die Sanierung des Hallenbads beschlossen. Ein Fachbüro soll prüfen, was nötig ist, um das Gebäude auf den Effizienzstandard 40 zu bringen. Auf dieser Grundlage will die Stadt neue Fördergelder beantragen, nachdem ein Bundesantrag abgelehnt wurde.

Hintergrund ist eine Absage des Bundes. Die Stadt hatte nach einem Ratsbeschluss vom 29. April erneut einen Antrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten” (SKS) gestellt. Am 28. September teilte der Bund mit, dass das Projekt nicht berücksichtigt wird. Laut Mitteilung gingen zwischen März und Juni über 900 Projektskizzen ein, der Haushaltsausschuss des Bundestages wählte 195 Vorhaben aus. Dafür stehen 250 Millionen Euro bereit. Als Grund für die Ablehnung nannte der Bund, dass das Vorhaben die energetischen Mindeststandards des Aufrufs verfehle. Für das Programm stehen in diesem Jahr weitere 333 Millionen Euro zur Verfügung. Ein neuer Projektaufruf wird laut Bund voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht.

Der Rat fasste zwei Beschlüsse, die laut Bürgermeister Christian Jung aufeinander aufbauen. Zunächst soll die Verwaltung bei einem Fachbüro ein Angebot für ein Gutachten einholen. Es soll die notwendigen Maßnahmen und Kosten für die Sanierung auf Effizienzstandard 40 ermitteln und als Grundlage für eine künftige Teilnahme am Bundesprogramm dienen. Nach Angaben der Verwaltung kann das Gutachten als energetische Gebäudeanalyse gefördert werden. Sie empfiehlt, das Unternehmen FAMIS zu beauftragen, das die bisherige Sanierung begleitet hat. Mit dem Gutachten habe ein neuer Antrag laut Verwaltung „wesentlich höhere Bewilligungschancen”.

Zweitens soll die Verwaltung beim Land eine Förderung nach dem Schwimmbadsanierungsprogramm beantragen und parallel eine erneute Bewerbung beim Bund vorbereiten. Den verbleibenden Eigenanteil soll die Stadt aus ihren Mitteln des Infrastruktur-Sondervermögens decken.

Die Förderung des Bundes beträgt 75 Prozent der Kosten. Einen Teil der übrigen 25 Prozent könnte ein Sonderprogramm des Landes für Schwimmbäder mit 113,5 Millionen Euro abdecken. Friedrichsthal stehen laut Verwaltung dort zusätzliche Mittel zu, weil das Stadtbad in der Liste der erhaltenswerten Schwimmbäder geführt wird. Rechnerisch ergibt sich ein Anteil von 60 Prozent, nach der Richtlinie ist er auf höchstens 55 Prozent begrenzt. Er bezieht sich auf einen Bedarf von höchstens 11,35 Millionen Euro. Eine belastbare Kostenschätzung liegt nach Angaben der Verwaltung noch nicht vor, sie sei erst nach dem Gutachten möglich. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport prüft die Zuschläge laut Vorlage erst, wenn die Maßnahme konkret angemeldet ist.

Der Stadtrat beschloss beide Punkte ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung. Kosten und Zeitplan für das Gutachten wurden nicht genannt.

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