Gersheim

Regionalbudget 2027: Kleinprojekte im Bliesgau können sich bis 29. Januar bewerben

Lokale Aktionsgruppe Biosphärenreservat Bliesgau ruft zur Einreichung von Projekten auf – Förderung bis zu 80 Prozent

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Die Lokale Aktionsgruppe Biosphärenreservat Bliesgau hat den Projektaufruf zum GAK-Regionalbudget 2027 gestartet. Bewerbungen für Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis 20.000 Euro brutto sind bis zum 29. Januar 2027 möglich.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Biosphärenreservat Bliesgau hat den Projektaufruf für das GAK-Regionalbudget 2027 gestartet. Bewerbungen für Kleinprojekte können bis zum 29. Januar 2027 eingereicht werden. Das teilte die LAG mit.

Budget und Förderbedingungen

Nach Angaben der LAG stellen Bund und Land sowie der Saarpfalz-Kreis und der Regionalverband Saarbrücken für 2027 rund 166.667 Euro bereit. Die Höhe der Fördermittel von Bund und Land beziffert die LAG mit 150.000 Euro. Kleinprojekte werden seit 2019 über das GAK-Regionalbudget unterstützt.

Gefördert werden ausschließlich Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 20.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent. Der Projektträger muss die gesamte Maßnahme vorfinanzieren. Anträge können Kommunen, Vereine oder Privatpersonen stellen. Ein Anspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Die Projekte sind im Laufe des Jahres 2027 umzusetzen und abzuwickeln.

Inhaltliche Voraussetzungen

Die Projekte müssen die regionalen Entwicklungsziele der LEADER-Region Biosphärenreservat Bliesgau unterstützen. Zudem müssen sie einem der Förderbereiche des GAK-Rahmenplans entsprechen. Gefördert werden Maßnahmen der dörflichen Infrastruktur oder der Grundversorgung auf dem Land. Sie sollen den Ort oder die Region unterstützen und die dörflichen Lebensverhältnisse verbessern.

Nicht gefördert werden

  • Veranstaltungen
  • laufende Betriebskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Möbel
  • Reparaturen
  • kommunale Pflichtaufgaben
  • Ausgleichsleistungen
  • die Umsetzung von Bauauflagen

Bewerbung

Die Projektbewerbung ist an die LEADER-Geschäftsstelle, c/o Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg, oder per E-Mail an lag@biosphaere-bliesgau.eu zu richten. Erforderlich sind:

  1. Projektbeschreibung
  2. Zuwendungsantrag
  3. Kostenschätzung mit Nachweis durch Angebote
  4. gegebenenfalls notwendige Genehmigungen

Mit dem Projekt darf erst nach einer Bewilligung begonnen werden, etwa durch Auftragserteilung oder Kauf. Bereits vorher begonnene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Kriterien

Laut LAG muss das Projekt in der Förderkulisse liegen. Dazu zählen der Saarpfalz-Kreis oder Kleinblittersdorf, jeweils Orte unter 10.000 Einwohnern. Außerdem gilt:

  • Der finanzielle Eigenanteil muss erbracht werden können.
  • Die Vorfinanzierung muss gesichert sein.
  • Eine nachvollziehbare Kostenübersicht mit Kostenvoranschlägen muss vorliegen.
  • Erforderliche Genehmigungen, etwa Baugenehmigung, Denkmalschutz, Verfügbarkeit über die Infrastruktur oder Absprache mit der Gemeinde, müssen vorliegen.
  • Wer nicht Eigentümer des Objekts ist, braucht eine Vollmacht des Eigentümers.
  • Die Maßnahme muss bis Ende des Jahres der Bewilligung umgesetzt werden.

Auswahlverfahren und Vorbehalt

Das gewählte Auswahlgremium beurteilt die Bewerbungen nach Angaben der LAG in einem transparenten und überprüfbaren Verfahren anhand eines Bewertungskataloges. Es wählt die Projekte aus und beschließt über sie.

Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass die LAG Biosphärenreservat Bliesgau e.V. einen positiven Zuwendungsbescheid über die Höhe der ausgeschriebenen Summe erhält.

Kontakt

Fragen zur Fördermöglichkeit und zum Verfahren beantwortet Gabi Maaß unter der Telefonnummer 0681-9611715 oder per E-Mail an lag@biosphaere-bliesgau.eu.

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