Die Gemeindekasse Gersheim weist darauf hin, dass am 15. November 2026 die vierte Rate der Grundsteuern mit Nebenabgaben und der Hundesteuer fällig wird. Zudem steht die vierte Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer an. Das geht aus einer Mitteilung der Gemeinde hervor.
Grund- und Hundesteuer
Für das Jahr 2026 haben nach Angaben der Gemeinde nur jene Steuerpflichtigen einen Steuerbescheid erhalten, bei denen sich gegenüber 2025 eine Änderung ergeben hat. Wer keinen Grundsteuerbescheid für 2026 bekommen hat, zahlt demnach die gleiche Grundsteuer und Hundesteuer wie im zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt.
Die Grundsteuer mit Nebenabgaben und die Hundesteuer für 2026 wurden laut Gemeinde am 16. Januar 2026 per öffentlicher Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
Gewerbesteuer
Die Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer ergibt sich nach Angaben der Gemeinde aus den Gewerbesteuerbescheiden vom 9. Januar 2026 sowie aus Folgebescheiden.
Zahlung
Wer der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, soll den jeweiligen Betrag zum 15. November 2026 überweisen. Die Gemeinde nennt dafür zwei Konten:
- Kreissparkasse Saarpfalz: IBAN DE84 5945 0010 1010 7547 19, BIC SALADE51HOM
- Bank 1 Saar eG: IBAN DE17 5919 0000 1303 6070 01, BIC SABADE5S
Die Gemeinde bietet zudem die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an. Den Vordruck gibt es auf der Internetseite der Gemeinde. Er kann auch bei der Gemeindekasse angefordert werden.
Auskünfte
Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung im Rathaus, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim:
- Abteilung II (Finanzen, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften): Frau Hofer, Telefon 06843/201-203, E-Mail mhofer@gersheim.de
- Gemeindekasse: Frau Yassine, Telefon 06843/801-230, E-Mail myassine@gersheim.de

