Völklingen

Gehölzrückschnitt erst wieder ab 1. Oktober erlaubt

Stadt Völklingen verweist auf gesetzliche Schutzzeit für Hecken und Gebüsche

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Aktuelles aus Völklingen
Aktuelles aus Völklingen | Bilder: Stadt Völklingen

Die Stadt Völklingen weist darauf hin, dass umfangreiche Rückschnitt- und Rodungsarbeiten an Gehölzen erst ab dem 1. Oktober zulässig sind. Bis zum 30. September gilt eine gesetzliche Schutzzeit zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren.

Die Stadt Völklingen weist in einer Mitteilung darauf hin, dass die gesetzliche Schutzzeit für Gehölze noch bis zum 30. September andauert.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und bestimmte andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Die Regelung dient laut Mitteilung insbesondere dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die Gehölze als Lebens- und Fortpflanzungsstätten nutzen.

Rückschnitt ab Oktober möglich

Erforderliche umfangreiche Rückschnitt- und Rodungsarbeiten können demnach grundsätzlich ab dem 1. Oktober durchgeführt werden.

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen sind von der Regelung ausgenommen. Auch bei zulässigen Arbeiten ist nach Angaben der Stadt auf vorhandene Nist- und Lebensstätten von Tieren Rücksicht zu nehmen.

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