St. Ingbert

St. Ingberter Stadtrat beschließt Vorplanung für Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach

Auch Bebauungsplanentwurf gebilligt, Konzept für ehemalige Hühnerfarm verabschiedet und Gestaltungsvorschriften für „Hobels I“ aufgehoben

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Aktuelles aus St. Ingbert Stadtrat
Aktuelles aus St. Ingbert | Bild: Stadt St. Ingbert

Der St. Ingberter Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2026 mehrere Bauvorhaben beschlossen. Dazu zählen der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Oberwürzbach, ein Konzept für ein Wohnquartier und Änderungen im Wohngebiet „Hobels I“.

Der St. Ingberter Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwochabend, 28. Oktober 2026, die Vorplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Oberwürzbach beschlossen. Außerdem billigte er den zugehörigen Bebauungsplanentwurf, verabschiedete ein städtebauliches Konzept für die ehemalige Hühnerfarm und hob Gestaltungsvorschriften für das Wohngebiet „Hobels I“ auf.

Feuerwehrgerätehaus Oberwürzbach

Vorplanung

Die Vorplanung dient als Grundlage für die weitere Planung. Für das Projekt wird mit einer Förderung durch das Innenministerium gerechnet.

Bebauungsplan

Der Stadtrat billigte auch den Bebauungsplanentwurf für das neue Gerätehaus. Das bestehende Gebäude ist über 50 Jahre alt und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Der Bebauungsplan schafft zudem die Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet mit zusätzlichem Wohnraum.

Der Entwurf wird für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können sich Behörden, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit beteiligen.

Wohnquartier „am blau“

Der Stadtrat verabschiedete das städtebauliche Konzept für die ehemalige Hühnerfarm zwischen Oststraße und Kaiserstraße. Ziel ist es, dort neue Wohnbauflächen zu schaffen.

Im nächsten Schritt sollen die Verkehrserschließung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau abgestimmt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Gestaltungsvorschriften in „Hobels I“

Der Stadtrat beschloss, die örtlichen Gestaltungsvorschriften für das Wohngebiet „Hobels I“ aus dem Jahr 1991 aufzuheben. Die bisherigen Vorgaben passen teilweise nicht mehr zur bestehenden Bebauung und schränken bauliche Veränderungen ein.

Künftig sollen Umbauten und Neubauten flexibler möglich sein. Die bestehenden Bebauungspläne und übrigen baurechtlichen Vorschriften bleiben bestehen.

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