St. Ingbert

Deutsche Bahn untersagt Alkoholkonsum an Bahnhöfen ab 15. Oktober

Verbot gilt dort, wo die Hausordnung greift – Gastronomie ausgenommen

Aktuelles aus St. Ingbert Blick auf den Eingang Hauptbahnhof St. Ingbert

Die Deutsche Bahn verbietet ab Donnerstag, 15. Oktober, den Konsum von Alkohol an ihren Bahnhöfen. Bei Verstößen droht ein Platzverweis, im Wiederholungsfall ein Hausverbot.

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Die Deutsche Bahn (DB) verbietet ab Donnerstag, 15. Oktober, den Konsum von Alkohol an ihren Bahnhöfen. Das Verbot gilt überall dort, wo die Hausordnung der DB gilt.

Ausnahmen

Von dem Verbot ausgenommen ist die Gastronomie. Zudem bleibt es erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.

Folgen bei Verstößen

Wer gegen das Alkoholkonsumverbot verstößt, erhält einen Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus.

Bildquellen

Stadtwerke Friedrichsthal 2026

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