Die Deutsche Bahn (DB) verbietet ab Donnerstag, 15. Oktober, den Konsum von Alkohol an ihren Bahnhöfen. Das Verbot gilt überall dort, wo die Hausordnung der DB gilt.
Ausnahmen
Von dem Verbot ausgenommen ist die Gastronomie. Zudem bleibt es erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.
Folgen bei Verstößen
Wer gegen das Alkoholkonsumverbot verstößt, erhält einen Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus.







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