Saarland überarbeitet Schulfahrtenerlass: höhere Kostengrenze und mehr Geld für Lehrkräfte

Ministerrat stimmt Entwurf zu und leitet externe Anhörung ein – Gedenkstättenbesuche und internationale Begegnungen sollen stärker verankert werden

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Das Saarland will den Schulfahrtenerlass von 2016 überarbeiten. Nach Angaben des Bildungsministeriums steigt unter anderem die Kostenobergrenze für mehrtägige Fahrten von 120 auf 155 Euro, auch die Pauschvergütung für Lehrkräfte soll steigen.

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Das Saarland überarbeitet den Schulfahrtenerlass. Der Ministerrat hat dem Entwurf zugestimmt und die externe Anhörung eingeleitet. Nach Angaben des Bildungsministeriums sollen Teilhabe und Inklusion gestärkt, die Kostenerstattung für Lehrkräfte angepasst sowie Demokratiebildung, Erinnerungskultur und internationale Begegnungen stärker verankert werden.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (zitiert aus der Mitteilung):

„Schulfahrten schaffen Erlebnisse, die verbinden, stärken Gemeinschaft und eröffnen neue Perspektiven. Deshalb ist für mich entscheidend: Kein Kind darf aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Lehrkräfte, die auf Schulfahrten Verantwortung übernehmen, nicht auf Kosten sitzen bleiben. Mit dem neuen Schulfahrtenerlass schaffen wir dafür zeitgemäße und faire Bedingungen. Und wir stärken das, was Schulfahrten pädagogisch besonders wertvoll macht: gemeinsames Lernen, internationale Begegnungen und die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und Demokratie.“

Das sieht der Entwurf vor

Teilhabe und Inklusion

Schulfahrten und andere schulische Veranstaltungen sollen von Beginn an so geplant werden, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Schulen bleiben verpflichtet, die finanzielle Belastung für Familien so gering wie möglich zu halten, Fahrten kostenbewusst zu planen und bestehende Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Individuelle Voraussetzungen sollen frühzeitig berücksichtigt und notwendige Unterstützungsmaßnahmen eingeplant werden.

Kostenrahmen

Die Höchstgrenze für mehrtägige Schulfahrten steigt von bisher 120 auf 155 Euro je Klassenstufe beziehungsweise je Jahr der schulischen Ausbildung. Damit werde die Preisentwicklung seit 2016 berücksichtigt, heißt es in der Mitteilung. Die 155 Euro seien eine Obergrenze, kein Zielwert. Schulen müssten Fahrten weiterhin kostenbewusst planen.

Kostenerstattung für Lehrkräfte

Lehrkräfte sollen eine genehmigte Dienstreise nicht aus eigener Tasche mitfinanzieren müssen. Bislang sei bei der Bemessung davon ausgegangen worden, dass für Begleitpersonen Freiplätze, etwa für Fahrt und Übernachtung, zur Verfügung stehen. Das entspreche nach Angaben des Ministeriums heute vielfach nicht mehr der Praxis. Künftig sollen Fahrt-, Übernachtungs- und weitere notwendige Kosten realitätsnäher berücksichtigt werden.

Die Pauschvergütung steigt demnach

  • eintägige Schulfahrt: von 12 auf 39 Euro
  • fünftägige Fahrt im Saarland oder in angrenzende Regionen: von 95 auf 297 Euro

Erinnerungskultur und Demokratiebildung

Gedenkstättenbesuche sollen verbindlicher Bestandteil der schulischen Fahrtenkonzepte werden. Bis zum Ende der Sekundarstufe I sollen alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich an einem außerschulischen Lernort intensiv mit der Geschichte des Nationalsozialismus, der Entwicklung der Demokratie, Antisemitismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinanderzusetzen.

Für einen Gedenkstättenbesuch steht künftig ein zusätzlicher Kalendertag zur Verfügung. Er wird nicht auf das reguläre Zeitkontingent für Schulfahrten angerechnet. Das Bildungsministerium fördert zudem die Fahrtkosten für solche Fahrten.

Internationale Begegnungen

Internationale Begegnungen werden als eigene Veranstaltungsart stärker verankert. Dazu zählen neben klassischen Schüleraustauschen auch digitale Begegnungen sowie Angebote mit fachpraktischen oder arbeitsbezogenen Elementen im Rahmen der Beruflichen Orientierung und Ausbildung. Sie unterliegen nicht den zeitlichen und finanziellen Beschränkungen regulärer Schulfahrten.

Weniger Bürokratie

Mehrtägige internationale Begegnungen müssen künftig nicht mehr von der Schulaufsicht genehmigt werden, sondern nur noch von der Schulleitung. Einverständniserklärungen der Eltern können digital eingeholt werden. Neue Dokumentations- oder Berichtspflichten für die Schulen sind nach Angaben des Ministeriums nicht vorgesehen.

Hintergrund und weiteres Verfahren

Der bisherige Schulfahrtenerlass stammt aus dem Jahr 2016. Seitdem haben sich laut Mitteilung Preise sowie fachliche, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen deutlich verändert. Zugleich hätten Teilhabe und Inklusion, Demokratiebildung und Erinnerungskultur sowie internationale Begegnungen für schulische Fahrten an Bedeutung gewonnen.

Die externe Anhörung läuft bis zum 10. November 2026. Anschließend werden die Rückmeldungen ausgewertet. Der überarbeitete Erlass wird dem Ministerrat erneut zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt. Er soll zum 1. Februar 2027 in Kraft treten.

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