Saarbrücken

ZKE erinnert an Pflicht zur Laubbeseitigung vor Grundstücken

Nach der Straßenreinigungssatzung müssen Eigentümer Gehwege und Straßenabschnitte von Herbstlaub befreien – oft ist die Pflicht auf Mieter übertragen

Aktuelles aus Saarbrücken Artikeldetail (Presse)

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist auf die Reinigungspflicht für Herbstlaub hin. Sie gilt laut Straßenreinigungssatzung für Eigentümer und wird in der Regel auf Mieter übertragen.

Stadtwerke Friedrichsthal 2026

Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind, die Abschnitte vor ihren Grundstücken von Herbstlaub zu befreien. Andernfalls könnten rutschige Straßen und Gehwege in der regnerischen Herbstzeit zur Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger werden.

Wo die Reinigungspflicht gilt

Die Pflicht gilt nach Angaben des ZKE auch für diese Flächen, sofern der städtische Eigenbetrieb sie nicht reinigt:

  • Plätze
  • Parkflächen
  • Haltestellen (ohne Überdachung)
  • Radwege
  • Fußgängerunterführungen

Die Reinigungspflicht wird in der Regel im Mietvertrag auf die Mieterinnen und Mieter übertragen.

Zuständigkeit des ZKE

Der ZKE kümmert sich um Bereiche, die in seiner Verantwortung liegen. Ob und wie oft Straßen, Bürgersteige oder Plätze vom ZKE gereinigt werden, geht aus dem Straßenreinigungsverzeichnis auf der Website des Betriebs hervor. Dort ist auch die städtische Reinigungssatzung abrufbar. Weitere Informationen zur Kehrpflicht bietet der ZKE ebenfalls im Internet an.

Richtiges Entfernen von Laub

Das Laub ist, wenn notwendig, mehrmals täglich zu beseitigen. Bei der Reinigung sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, dass es nicht in Rinnsteine und Gullys gerät und die Straßeneinläufe verstopft. Das könnte dazu führen, dass Regenwasser nicht mehr richtig abfließen kann.

Entsorgung und Verwertung

Der ZKE empfiehlt, Laub im eigenen Garten zu kompostieren. Dort kann es auch als Frostschutz dienen. Als großer Laubhaufen kann es Tieren wie Igeln als Unterschlupf und Winterquartier dienen.

Alternativ können die Blätter in der Biotonne entsorgt oder zu einer Grünschnittannahmestelle des ZKE gebracht werden. Informationen zu den Annahmestellen und deren Öffnungszeiten stehen auf der Website des ZKE.

Bildquellen

Huk Coburg - Michael Ungelenk

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